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Beitrag Nr. 1572-81
29.09.2010 17:45
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Beitrag Nr. 1572-82
30.09.2010 11:55
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Beitrag Nr. 1572-83
01.10.2010 05:37
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Beitrag Nr. 1572-84
02.10.2010 22:09
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Hallo Real und guten Abend.Real schrieb in Beitrag Nr. 1572-82:(...)
Wie beschrieben, verdrängt ein BEC die irdischen Magnetfeldlinien aus seiner Mitte und ist somit in seinem Inneren eher magnetfeldfrei,
bzw evtl. erfüllt von "Antimagnetismus"- also einem uns bekannten Magnetismus entgegengesetzt...?
(...)
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Beitrag Nr. 1572-85
03.10.2010 00:37
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Beitrag Nr. 1572-86
04.10.2010 11:55
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In Verbindungen und Legierungen kann die Sprungtemperatur bis zu 40 Kelvin betragen, in sogenannten Hochtemperatursupraleitern sogar 130 Kelvin.Zitat:Als Sprungtemperatur oder kritische Temperatur (TC) bezeichnet man die Temperatur, unterhalb der ein System von quantenmechanischen Effekten dominiert wird. Insbesondere gelten in diesen Bereichen die bekannten quantenmechanischen Statistiken, die Bose-Einstein-Statistik und die Fermi-Dirac-Statistik.
Unterhalb dieser kritischen Temperatur sind die das System formenden Konstituenten delokalisiert, das heißt, es liegt ein makroskopischer Quantenzustand vor. Anschaulich kann man sich das so vorstellen, dass die Ausdehnung der einzelnen Wellenpakete mit abnehmender Temperatur so groß wird, dass sie sich gegenseitig „überlappen“ und somit nicht mehr unterscheidbar sind.
Derartige makroskopische Quantenzustände sind Supraleitung und Supraflüssigkeit, sowie der allgemeinere Fall eines Bose-Einstein-Kondensats.
Zitat:Mit Hilfe eines dreidimensionalen Lichtkristalls gelang es ihnen, ein superfluides Bose-Einstein-Kondensat in einen so genannten Mott-Isolator-Zustand und wieder zurück zu überführen. In einem Bose-Einstein-Kondensat sind die Atome wellenartig über das Lichtgitter hinweg ausgedehnt, während sie im Mott-Isolator auf einzelne Gitterplätze mit einer fester Atomzahl festgelegt sind und so ein Teilchengitter bilden.
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Beitrag Nr. 1572-88
05.10.2010 19:29
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Beitrag Nr. 1572-89
06.10.2010 11:29
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Beitrag Nr. 1572-90
06.10.2010 11:45
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Beitrag Nr. 1572-91
06.03.2014 16:26
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.