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Beitrag Nr. 1266-193
17.12.2008 11:41
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Hallo James,James schrieb in Beitrag Nr. 1266-188:Also ich sehe eher die Symmetrie der Zeitdilation als Paradoxum.
Beiträge: 99, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1266-194
17.12.2008 14:58
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hmm... ich denke man kann garnicht behaupten, WANN dieses wirklich denn nun ist. Jeder sieht ein bestimtes Ereignis zu unterschiedlichen Zeitpunken, und seien diese noch so gering. Es würde ja ansonsten bedeuten, es gäbe einen absoluten Ort, eine absolute Bewegung und eine absolute Zeit. Aber wie wir wissen gibt es dies nicht.Claus schrieb in Beitrag Nr. 1266-192:Preisfrage (leider wieder nur mit imaginärem Preis):
"Wann geschieht der Aufprall denn nun wirklich? Nach 6s, nach 10s oder nach 18s?"
Ich würde sagen, dass diese Tatsache mit den unterschiedlichen Zeitangaben die Relativitätstheorie und somit auch Einstein bestätigt. Denn nach Einstein ist alles relativ und man muss Zeitangaben, Ortsangaben und Bewegungen immer im Bezug auf etwas sehen um sie genau zu bestimmen zu können. So ja auch dann die Zeitdifferenz in unserem Beispiel.Zitat:Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 1266-193:
Was würdest du einem "Einstein-Widerleger" antworten, wenn er behauptet, dass dadurch das Relativitätsprinzip verletzt wäre?
Beiträge: 1.642, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1266-195
17.12.2008 14:59
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da stellst Du aber eine Frage, die Du auf der Grundlage Deiner Weltsicht eigentlich nicht stellen kannst; denn bei konsequent relativistischer Betrachtung gibt es die eine Wirklichkeit nicht. Ich nehme an, dies ist die von Dir erwartete Antwort.Claus schrieb in Beitrag Nr. 1266-192:Preisfrage (leider wieder nur mit imaginärem Preis):
"Wann geschieht der Aufprall denn nun wirklich? Nach 6s, nach 10s oder nach 18s?"
Beiträge: 1.477, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1266-196
17.12.2008 16:49
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 1266-195:da stellst Du aber eine Frage, die Du auf der Grundlage Deiner Weltsicht eigentlich nicht stellen kannst; denn bei konsequent relativistischer Betrachtung gibt es die eine Wirklichkeit nicht.
Beiträge: 1.375, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1266-197
17.12.2008 16:57
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Hallo James,James schrieb in Beitrag Nr. 1266-194:Ich würde sagen, dass diese Tatsache mit den unterschiedlichen Zeitangaben die Relativitätstheorie und somit auch Einstein bestätigt. Denn nach Einstein ist alles relativ und man muss Zeitangaben, Ortsangaben und Bewegungen immer im Bezug auf etwas sehen um sie genau zu bestimmen zu können. So ja auch dann die Zeitdifferenz in unserem Beispiel.
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Beitrag Nr. 1266-198
17.12.2008 17:59
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Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 1266-196:Ansonsten - mach's doch nicht so kompliziert. Die Antwort ist viel einfacher.
Halte dich an die eine Wirklichkeit, und die ist relativistisch.
Beiträge: 2.420, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1266-199
17.12.2008 21:14
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Das ist nicht ganz richtig: Die 10s sind ja das Eigenzeitintervall des Beobachters, d.h. diese Zeitlänge bemerkt nicht der Mafioso, sondern nur der Beobachter selbst.Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 1266-197:Nach dem Relativitätsprinzip gilt folgendes: Beide registrieren das Zeitintervall des jeweils anderen als gedehnt. Denn man kann den Mafioso auch als ruhend betrachten und den Beobachter als bewegt. Dann beträgt das Mafioso-Eigenzeitintervall 6s und das Zeitintervall des Beobachters bemerkt der Mafioso als gedehnt, eben die 10s.
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Beitrag Nr. 1266-200
17.12.2008 21:37
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Beiträge: 1.477, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1266-201
18.12.2008 00:03
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Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 1266-193:die mitgeführte Uhr des schnellen Mafioso zeigt 6s an, als der Aufprall erfolgt. Für den Beobachter verstreichen 10s, als für ihn der Aufprall erfolgt. Was würdest du einem "Einstein-Widerleger" antworten, wenn er behauptet, dass dadurch das Relativitätsprinzip verletzt wäre? Es genügt eine kurze, qualitative Beschreibung. Eine Rechnung ist nicht notwendig.
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Beitrag Nr. 1266-202
18.12.2008 12:34
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 1266-200:Was es aber sicher nicht gibt ist: ein allgemeingültiger Zeitpunkt, an dem etwas geschieht
Beiträge: 99, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1266-203
18.12.2008 12:52
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Hallo Hans-m,Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1266-202:Der Zeitpunkt des Ereignissen ist für alle gleich. Wenn der Mafiosi gegen die Wand knallt ist dieses Ereignis für alle erkennbar. [...] Jedoch vergehen für die Betrachter an verschiedenen Standorten, oder besser gesagt in verschiedenen Inertialsystemen, unterschiedliche Zeiträume relativ gesehen
Beiträge: 1.477, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1266-204
18.12.2008 12:52
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1266-202:Der Zeitpunkt des Ereignissen ist für alle gleich. Wenn der Mafiosi gegen die Wand knallt ist dieses Ereignis für alle erkennbar. Wenn der Mafiosi vorher vergeblich auf die Bremse tritt, und die Bremsleuchten angehen, ist der Zeitpunkt auch für alle gleich. Jedoch vergehen für die Betrachter an verschiedenen Standorten, oder besser gesagt in verschiedenen Inertialsystemen, unterschiedliche Zeiträume relativ gesehen
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Beitrag Nr. 1266-205
18.12.2008 13:11
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Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 1266-204:Es gibt keine Gleichzeitigkeit von Ereignissen in unserem Universum!
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Beitrag Nr. 1266-206
18.12.2008 13:46
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BehFra schrieb in Beitrag Nr. 1266-205:Warum?
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Beitrag Nr. 1266-207
18.12.2008 14:40
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Beitrag Nr. 1266-208
18.12.2008 16:05
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Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 1266-204:ein Zeitraum ist gekennzeichnet durch einen Anfangszeitpunkt und einem Endzeitpunkt.
Wenn die Zeiträume in unterschiedlichen Inertialsystemen von unterschiedlicher Dauer sind, wie können dann die Zeitpunkte für alle gleich sein?
Zitat:http://www.netzeitung.de/genundmensch/151998.html
Eine Sekunde entspricht seit 1967 exakt 9 192 631 770 Schwingungen einer Strahlung, die von Cäsium-133 beim Übergang zwischen zwei verschiedenen atomaren Zuständen ausgesendet wird.
Nehmen wir wieder unseren bekannten Mafiosi, der gegen die Wand fährt. Wer kann denn behaupten, daß es nicht möglich ist, daß zum gleichen Zeitpunkt ein Alien auf dem Planeten XY gegen die Wand fährt. Wir erkennen diese Ereignisse nicht zeitgleich, weil die schnellste Signallaufzeit die Lichtgeschwindigkeit ist, aber das schließt doch nicht aus, das beide zu GLEICHEN Zeitpunkt gegen die Wand knallenZitat:Es gibt keine Gleichzeitigkeit von Ereignissen in unserem Universum!
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Beitrag Nr. 1266-209
18.12.2008 16:37
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Zitat:Nehmen wir wieder unseren bekannten Mafiosi, der gegen die Wand fährt. Wer kann denn behaupten, daß es nicht möglich ist, daß zum gleichen Zeitpunkt ein Alien auf dem Planeten XY gegen die Wand fährt. Wir erkennen diese Ereignisse nicht zeitgleich, weil die schnellste Signallaufzeit die Lichtgeschwindigkeit ist, aber das schließt doch nicht aus, das beide zu GLEICHEN Zeitpunkt gegen die Wand knallen
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Beitrag Nr. 1266-210
18.12.2008 18:53
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Hallo Claus,Claus schrieb in Beitrag Nr. 1266-199:Das ist nicht ganz richtig: Die 10s sind ja das Eigenzeitintervall des Beobachters, d.h. diese Zeitlänge bemerkt nicht der Mafioso, sondern nur der Beobachter selbst. Das Letzte, was der Mafioso kurz vor seinem Aufprall ausrechnet ist, dass für den Beobachter A nicht 6s, sondern nur 3,6s vergangen sind. Das Letzte, was der Mafioso dagegen zurückblickend mit seinem Fernglas (wir berücksichtigen den Dopplereffekt) bei seinem Aufprall sieht, ist, dass auf der Uhr von Beobachter A scheinbar erst 2s vergangen sind.
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Beitrag Nr. 1266-211
18.12.2008 21:37
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Roderic schrieb in Beitrag Nr. 1266-209:...weil es keine physikalische Möglichkeit gibt, eine Gleichzeitigkeit an zwei voneinander entfernten Orten zu messen.
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Beitrag Nr. 1266-212
18.12.2008 21:57
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Hallo Claus,Claus schrieb in Beitrag Nr. 1266-192:Preisfrage (leider wieder nur mit imaginärem Preis): "Wann geschieht der Aufprall denn nun wirklich? Nach 6s, nach 10s oder nach 18s?"
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.