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Beitrag Nr. 1258-1
01.10.2008 15:49
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Beitrag Nr. 1258-2
01.10.2008 22:31
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Beitrag Nr. 1258-3
02.10.2008 09:06
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Beitrag Nr. 1258-4
02.10.2008 11:12
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1258-3:Aber nach Einsteins Relativitätstheorie muss sich für jeden Betrachter, egal wo er sich befindet,
das Licht mit 300 000 km/s bewegen.
Demzufolge sieht der Betrachter im Raumschiff den in Wirklichkeit schräg einfallenden Strahl mit 300 000 km/s im rechten Winkes durch sein Raumschiff "fliegen".
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Beitrag Nr. 1258-5
02.10.2008 12:12
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Beitrag Nr. 1258-6
02.10.2008 13:20
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1258-1:Austritt Lichtstrahl 2 nach 3,33*10-8 Sekunden für den innen stehenden Betrachter
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Beitrag Nr. 1258-7
03.10.2008 15:53
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James schrieb in Beitrag Nr. 1258-6:Wir drehen uns im Kreis desshalb jetzt anders.
und deinen Vergleich mit der Gewährkugel kann man doch sehrwohl damit vergleichen warum denn auch nicht nur weil wir dabei nicht die maximal Geschwindigkeit von der des Lichts haben macht das Experiment aber doch keinen Unterschied.
James schrieb in Beitrag Nr. 1258-6:Der Lichtstrahl überwindet doch garnicht die dafür nötige Strecke um in einer solchen Zeit sie zu bewältigen, sondern eine wesentlich längere. Es sieht doch nur für den Beobachter im Raumschiff so aus also würde der Weg so kurz sein, dass das Licht die o.g. Zeit dafür bräuchte.
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Beitrag Nr. 1258-8
25.11.2008 11:33
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Hallo Hans-m,Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1258-1:Für den Betrachter im Raumschiff ergeben sich aber ganz andere Bedingungen.
Auch er sieht den Lichtstrahl auf der einen Seite eintreten und auf der gegenüber liegenden Seite, an einem 9 Meter weiter hinten liegenden Fenster austreten. Für diesen Betrachter legt der Lichtstrahl jedoch eine Strecke zurück, die sich aus der geometrischen Addition beider Geschwindigkeiten ergibt: Der Lichtstrahl bewegt sich 10 Meter, das Raumschiff 9 Meter in der (9m2+10m2) ergibt 13,45m Da(entsprechenden Zeit, ergibt eine Gesamtstrecke von sich aber für die Geschwindigkeit des Lichtes immer der Wert 300000 km/sec ergibt, sind für den Betrachter im Raumschiff 4,48*10-8 Sekunden vergangen, bis das Licht wieder austritt.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.