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Beitrag Nr. 1165-1
20.04.2008 17:03
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Beitrag Nr. 1165-2
20.04.2008 18:38
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Beitrag Nr. 1165-3
21.04.2008 17:57
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Beitrag Nr. 1165-4
21.04.2008 18:50
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Ja, der Bebachter kann sich relativ zum Rohr bewegen. Dass sich auch der Beobachter bewegen kann, geht bereits aus (D) hervor. Und wenn sich der Beobachter relativ zum Rohr bewegt, dann bewegt sich damit das Rohr auch relativ zum Beobachter. Übrigens: Beschleunigungen sollen hier außer Betracht bleiben.Harti schrieb in Beitrag Nr. 1165-3:Hallo Eugen Bauhof,
ich habe noch eine Verständnisfrage zu der Knobelaufgabe. Können Rohr und Beobachter sich beide bewegen ? Oder nur der Beobachter ?
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Beitrag Nr. 1165-5
22.04.2008 00:01
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Beitrag Nr. 1165-6
22.04.2008 09:49
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Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 1165-5:Wenn sich der Beobachter in Ruhe zum Rohr befindet und der Speer sich von ihm wegbewegt, erscheint ihm das Rohr in seiner wahren Länge, der Speer aber verkürzt, weil die Information der von ihm abgewandten Speerspitze länger gebraucht, um uns zu erreichen als die Information des ihm zugewandten Speerendes.
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Beitrag Nr. 1165-7
22.04.2008 11:11
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Beitrag Nr. 1165-9
22.04.2008 16:22
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Ich verstehe leider diesen Satz nicht. Die Relativgeschwindigkeit zwischen Beobachter und Speer kann in keinem Fall größer als die Lichtgeschwindigkeit werden. Der Beobachter bewegt sich mit der Geschwindigkeit v relativ zum Rohr. Und v ist immer kleiner als c. In dieser Aufgabe können alle Geschwindigkeiten nahe bei c liegen, also könnte z.B. v = 99,99999% der Lichtgeschwindigkeit betragen. Das kann zutreffen für die Relativgeschwindigkeit zwischen Beobachter und Speer und ebenso für die Relativgeschwindigkeit zwischen Beobachter und Rohr und auch zwischen Speer und Rohr. Alle Relativgeschwindigkeit können z.B. 99,99999% der Lichtgeschwindikeit betragen. Was spricht dagegen?Harti schrieb in Beitrag Nr. 1165-7:Beobachter und Rohr dürfen sich aber nur mit einer geringen Geschwindigkeit als c-v im Verhältnis zueinander bewegen, weil sonst die Lichtgeschwindigkeit im Verhältnis Beobachter zu Speer überschritten würde.
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Beitrag Nr. 1165-10
22.04.2008 16:34
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die Antwort (D), die du gegeben hast, ist richtig. Hingegen deine Begründung für die Antwort-Möglichkeit (C) ist falsch. Wenn der Beobachter mitten auf dem (Glas)Rohr sitzt (wie du schreibst), dann entspricht das der Antwortmöglichkeit (A), weil sich in diesen Fall der Beobachter relativ zum Rohr in Ruhe befindet. Hier die richtigen Begründungen:Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 1165-5:Wenn der Beobachter mitten auf dem (Glas)Rohr sitzt, und der Speer sich mitten in dem Rohr befindet, sind Speerspitze und Speerende gleich weit vom Beobachter entfernt, die Rohrenden ebenfalls. Alle Informationen erreichen ihn gleichzeitig. Die Lichtgeschwindigkeit ist unabhängig davon, ob sich die Quelle auf uns zubewegt, oder sich von uns entfernt. Rohr und Speer erscheinen ihm gleich lang. Das gilt allerdings nur für den einen Moment.
Das entspricht Antwort (C). Antwort (D), alle Antworten sind richtig, ist die Lösung.
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Beitrag Nr. 1165-11
22.04.2008 17:34
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Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 1165-9:Die Relativgeschwindigkeit zwischen Beobachter und Speer kann in keinem Fall größer als die Lichtgeschwindigkeit werden.
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Beitrag Nr. 1165-12
23.04.2008 00:15
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Beitrag Nr. 1165-13
23.04.2008 14:43
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die Entfernung zweier Ereignisse (zweier Weltpunkte in der Raumzeit) wird Raumzeitintervall genannt. In der SRT gibt es keine absolute Zeit (wie bei Newton), wohl aber ein absolutes Raumzeitintervall zwischen zwei Ereignissen. Absolut heißt hier, für die beiden Beobachter ist dieses Intervall invariant. Invariant heißt, dass das Raumzeitintervall zwischen zwei Ereignissen vom Bewegungszustand der zwei Beobachter unabhängig ist und stets gleich ist. Ich habe ein Minkowski-Diagramm gezeichnet, in dem das Raumzeitintervall visualisiert wird, siehe hier:Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 1165-12:Ich bin mir nicht ganz sicher, ob meine Ausführungen zum Minkowskiraum richtig sind und bin für eine Klärung sehr dankbar.
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Beitrag Nr. 1165-14
23.04.2008 18:43
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Beitrag Nr. 1165-15
23.04.2008 19:36
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Bei diesem Gedankenexperiment geht es ganz bestimmt nicht um das "phänomenale Sehen". Es geht darum, dass die Effekte der SRT in einfacher Sprache ohne Mathematik dem Laien nähergebracht werden. Wenn es bei diesem Gedankenexperiment tatsächlich auch um das "phänomenale Sehen" ginge, hätte der Autor dieser Aufgabe (Lewis C. Epstein) die Lichtlaufzeiten mit einbeziehen müssen. Diese bleiben bei diesem Gedankenexperiment ausser Betracht. Er hat im Buch nicht mal erwähnt, wie weit der Beobachter vom Geschehen entfernt sein soll.Zara.t. schrieb in Beitrag Nr. 1165-14:Das Bild, das ein Beobachter sieht, errechnet sein Gehirn aus den Daten die qua Photonen gleichzeitig auf seiner Netzhaut auftreffen. So ist die von der SRT geforderte "Längenkontraktion" phänomenal nicht zu sehen.
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Beitrag Nr. 1165-16
23.04.2008 19:56
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Beitrag Nr. 1165-17
23.04.2008 20:12
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Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 1165-15:Es geht darum, dass die Effekte der SRT in einfacher Sprache ohne Mathematik dem Laien nähergebracht werden. M.f.G. Eugen Bauhof
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Beitrag Nr. 1165-18
23.04.2008 21:17
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Beitrag Nr. 1165-19
24.04.2008 10:27
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Beitrag Nr. 1165-20
24.04.2008 11:27
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Bewegte Gegenstände sind in Bewegungsrichtung verkürzt. Und zwar nur in dieser. Quer zur Bewegungsrichtung gibt es keinen derartigen Effekt. Der Beobachter im Speer-Gedankenexperiment blickt nicht in Bewegungsrichtung des Speers, sondern in einem Winkel von 900. Und wenn der Beobachter sich bewegt, bewegt er sich mit dem Speer. Entweder bewegt sich der Beobachter in die gleiche Richtung wie der Speer oder in die entgegengesetzte Richtung, also um 1800 verschoben. Aber nicht quer zum Speer. Jedenfalls nicht in dieser Aufgabe. Hier das entsprechende Originalzitat aus dem Buch:Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 1165-18:Mit der "Lichtlaufzeit" habe ich schon öfter versucht, die Längenkontraktion zu erklären. Jetzt ist mir aber selber ein Knackpunkt aufgefallen: wendet man meine Erlärungen auf ein Objekt an, welches sich auf den Beobachter zubewegt, ergibt sich eine Verlängerung und keine Verkürzung, was ja wohl nicht sein kann.
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Beitrag Nr. 1165-21
24.04.2008 11:40
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Danke für den Hinweis. Das sehe ich auch so. Aber ich möchte Zara.t. da keine böse Absicht unterstellen. Böse Absichten kann ich in diesem Forum bisher nur dem hiesigen Forentroll unterstellen.Harti schrieb in Beitrag Nr. 1165-19:Die Knobelaufgabe ist idealisiert und damit bis zu einem gewissen Grad allgemein gehalten. Zur Widerlegung muß man auf dieser allgemeinen Ebene bleiben und darf nicht durch Zusatzannahmen eine Widerlegung im Konkreten versuchen.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.