Tatjana
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Beitrag Nr. 658-1
21.02.2005 15:49
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Maximilian
Beiträge: 348, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 658-2
21.02.2005 19:08
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Boris
Beiträge: 60, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 658-3
22.02.2005 01:10
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Uwe
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Beitrag Nr. 658-4
23.02.2005 00:07
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Roman
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Beitrag Nr. 658-5
23.02.2005 01:23
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Maximilian
Beiträge: 348, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 658-6
23.02.2005 17:50
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.