Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 633-327
01.09.2024 09:04
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Stueps schrieb in Beitrag Nr. 633-326:...besonders, wenn man von der einzig vorhandenen Kollegin dominiert wird.
Stueps (Moderator)
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Beitrag Nr. 633-328
06.09.2024 18:40
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 633-327:...stelle ich mir gerade vor...
Zitat von Claus:Mir geht's gut. Und selbst?
Claus schrieb in Beitrag Nr. 633-327:Was ist mit mal wieder treffen?
Stueps (Moderator)
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Beitrag Nr. 633-329
07.09.2024 18:37
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Stueps (Moderator)
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Beitrag Nr. 633-330
02.10.2024 21:01
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Stueps (Moderator)
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Beitrag Nr. 633-331
22.11.2024 18:40
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Stueps (Moderator)
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Beitrag Nr. 633-332
29.11.2024 18:59
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.