Jukip
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Beitrag Nr. 603-1
04.09.2004 15:05
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Alex:D
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Beitrag Nr. 603-2
04.09.2004 15:16
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Herzilos
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Beitrag Nr. 603-3
04.09.2004 23:27
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Gebhardt
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Beitrag Nr. 603-4
19.11.2004 19:40
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Herzilein
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Beitrag Nr. 603-5
19.11.2004 23:09
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Zamuel
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Beitrag Nr. 603-6
20.11.2004 20:22
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Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 603-7
15.12.2010 09:17
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Herzilein schrieb in Beitrag Nr. 603-5:Funktioniert das auch mit einem Elektrozaun? Bei Flut schaltet man den Strom ab, bei Ebbe schaltet man den Strom ein, die Schwebeteilchen können nicht mehr durch den Elektrozaun und lagern sich davor hin. Nur, woher wissen die Schwebeteilchen ob Ebbe oder Flut ist.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.