Kirmeszeit
Beiträge: 2, Mitglied seit 1 Jahr
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Beitrag Nr. 561-41
04.01.2024 10:21
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Otto
Beiträge: 1.328, Mitglied seit 12 Jahren
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Beitrag Nr. 561-42
05.01.2024 17:08
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Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 561-40:Ich habe diesbezüglich Langzeitversuche angestellt und festgestellt, dass die Amplitude der durch Gezeitenkräfte bedingten Landmassenschwingung im proportionalem Verhältnis zum Blutalkoholspiegel steht.
Fazit: nüchterne Menschen sind die reinsten Ignoranten.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.