Skeptika
Beiträge: 254, Mitglied seit 10 Jahren
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Beitrag Nr. 2379-1
18.12.2022 15:17
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Gnom
Beiträge: 109, Mitglied seit 13 Jahren
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Beitrag Nr. 2379-2
18.12.2022 20:01
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Skeptika schrieb in Beitrag Nr. 2379-1:Der Anfang eines neuen Jahres ist oft auch ein gern genutzter Zeitpunkt für gute Vorsätze. Wie ist das bei euch? Habt ihr gute Vorsätze für das neue Jahr?
Ich ja.
Mein guter Vorsatz für nächstes Jahr: Ich werde wohl nie wieder betrunken mit dem Auto fahren. Habe heute 10 Minuten an der Landstraße gewartet, um ein Eichhörnchen über die Straße zu lassen, bevor ich gemerkt habe, dass das nur ein Tannenzapfen war... :rofl:
Skeptika
Beiträge: 254, Mitglied seit 10 Jahren
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Beitrag Nr. 2379-3
19.12.2022 20:06
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Gnom schrieb in Beitrag Nr. 2379-2:Gute Vorsätze? Die bringen nicht viel. Wer glaubt denn schon an Vorsätze?:smiley29:
Skeptika
Beiträge: 254, Mitglied seit 10 Jahren
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Beitrag Nr. 2379-4
29.12.2022 19:02
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.