Skeptika
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Beitrag Nr. 2370-61
29.03.2022 14:54
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 2370-60:Auf zwei Stellen genau wäre das kgV von 11587 und 58391 = 676576517 zu bilden. Darauf müsste man ca. 1,8 Mio. Jahre warten...
Skeptika
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Beitrag Nr. 2370-62
14.06.2022 08:54
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.