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Beitrag Nr. 2188-1944
20.03.2025 18:04
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Stueps (Moderator)
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Beitrag Nr. 2188-1945
22.03.2025 20:59
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Beitrag Nr. 2188-1946
17.04.2025 21:56
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Beitrag Nr. 2188-1947
26.04.2025 19:51
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Beitrag Nr. 2188-1948
26.04.2025 19:52
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.