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Beitrag Nr. 2188-1824
12.10.2024 20:50
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Beitrag Nr. 2188-1825
20.10.2024 00:01
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Beitrag Nr. 2188-1826
20.10.2024 00:10
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Beitrag Nr. 2188-1827
20.10.2024 00:11
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Beitrag Nr. 2188-1828
20.10.2024 00:16
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Beitrag Nr. 2188-1829
20.10.2024 00:41
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Beiträge: 1.261, Mitglied seit 11 Jahren |
Beitrag Nr. 2188-1830
24.10.2024 02:36
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Habenix schrieb in Beitrag Nr. 2188-1829:Wer will mit Gott konkurrieren?
Beiträge: 1.468, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 2188-1831
25.10.2024 16:35
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Stueps (Moderator)
Beiträge: 3.503, Mitglied seit 19 Jahren
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Beitrag Nr. 2188-1832
26.10.2024 20:19
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Habenix schrieb in Beitrag Nr. 2188-1831:Wenn jemand Gott als sein Hern und Vater sieht und sich mit jemanden unterhalten möchte der keinen Herrn und Vater über sich hat,
Mit dem Ist die Unterhaltung zum Scheitern verurteilt.
Claus (Moderator)
Beiträge: 2.441, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 2188-1833
27.10.2024 17:50
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Habenix schrieb in Beitrag Nr. 2188-1831:Mit dem Ist die Unterhaltung zum Scheitern verurteilt.
Stueps schrieb in Beitrag Nr. 2188-1832:Wenn jeder Frieden finden will, ist jede Unterhaltung der Weg dahin.
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Beitrag Nr. 2188-1834
28.10.2024 08:28
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.