Manu
Beiträge: 715, Mitglied seit 19 Jahren
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Beitrag Nr. 2362-1
08.03.2021 12:07
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Harald Denifle
Beiträge: 926, Mitglied seit 13 Jahren
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Beitrag Nr. 2362-2
08.03.2021 16:11
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Okotombrok
Beiträge: 1.476, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 2362-3
11.03.2021 23:35
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Familie von Gerd schrieb in Beitrag Nr. 2362-1:Auch wenn Gerd seine persönliche Vorstellung von Zeit nicht mehr selber hier diskutieren kann, so erfreut er sich sicherlich am fortgesetzten regen Austausch hier im Forum.
Herzliche Grüße aus Hamburg
sendet die Familie von Gerd/"Kirsche"
Otto
Beiträge: 1.233, Mitglied seit 10 Jahren
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Beitrag Nr. 2362-4
31.03.2021 19:59
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.