Otto
Beiträge: 1.223, Mitglied seit 10 Jahren
|
Beitrag Nr. 2332-121
01.01.2020 17:39
|
Suza schrieb in Beitrag Nr. 2332-120:Das Silvesterfeuerwerk soll böse Geister vertreiben...
Mal sehen, ob das wirklich klappt.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.