Thomas der Große
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Beitrag Nr. 2322-21
13.05.2020 10:26
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 2322-20:Falls beim Starlink zusätzlich noch Schirmdämpfung durch Wolken hinzukäme, hätte m.E. eher Herr Musk ein Problem, als das Flugzeug.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.