Harryjack
Beiträge: 1, Mitglied seit 6 Jahren
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Beitrag Nr. 2292-1
27.03.2018 13:51
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Claus
Beiträge: 2.425, Mitglied seit 17 Jahren
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Beitrag Nr. 2292-2
27.03.2018 17:52
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Thomas der Große
Beiträge: 1.734, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 2292-3
27.03.2018 22:25
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Harryjack schrieb in Beitrag Nr. 2292-1:Hallo liebe Community,
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Liebe Grüße aus Düsseldorf
Tom
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.