Suza
Beiträge: 399, Mitglied seit 10 Jahren
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Beitrag Nr. 2261-1
06.02.2017 20:25
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Thomas der Große
Beiträge: 1.734, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 2261-2
06.02.2017 21:28
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Suza schrieb in Beitrag Nr. 2261-1:Also, ich habe ein gleichschenkliges Dreieck. Davon kenne ich die Länge der Basis und alle drei Winkel. Gesucht wird die Höhe auf der Basis... Bisher finde ich immer nur Formeln, in denen zwei Seiten bekannt sind oder alle drei :cry: Wenn jemand mir das bitte Step by Step herleiten und erklären könnte, würde ich mich sehr freuen und danke schonmal vorab!
Suza
Beiträge: 399, Mitglied seit 10 Jahren
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Beitrag Nr. 2261-3
06.02.2017 21:39
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.