Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 2251-1
19.06.2016 00:14
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Beiträge: 1.644, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 2251-2
21.06.2016 09:16
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Beiträge: 254, Mitglied seit 10 Jahren |
Beitrag Nr. 2251-3
26.06.2016 15:19
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 2251-1:Die Menschen sind so fasziniert von wilden Tieren, dass sie sie am liebsten einsperren, zum anschauen und natürlich n u r zum Wohl der Tiere.
Beiträge: 1.503, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 2251-4
26.06.2016 20:09
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Genau. Dazu muss man aber die Liebe erst entwickeln. Wie kann man einen lieben, ohne ihn zu kennen... Hier bringen die Zoos ihren AnteilZitat:Die echte Tierliebe kann nur sein, Tiere nicht einsperren und ihnen in der verbliebenen Natur ihre Freiheit erhalten.
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 2251-5
28.06.2016 14:46
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.