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Beitrag Nr. 2232-61
21.01.2016 12:51
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2232-60:Stell dich bei Gewitter auf die Kirchsturmspitze und du spürst die elektromagnetische Kraft, wenn dich der Blitz trifft.
Lass dir einen Stein auf den Fuß fallen und du spürst die Naturgesetze des freien Falls, der Gravitation.
Fass die heisse Herdplatte an und spüre die Gesetze der Thermodynamik.
jetzt könntest du behaupten, das sind nicht die Naturgesetze, sondern nur deren Auswirkungen. OK, lass ich gelten, aber erfahren wir nicht alles um uns herum nur durch deren Auswirkung.
Ich sehe nicht das, was du in den Computer schreibst. Ich sehe nur die Auswirkung deines Textes auf deine Tastatur, auf Elektronen, die durch Leiterbahnen fließen, auf LED-Pixel, die auf meinem Bildschirm aufleuchten und auf Photonen, die meine Netzhaut treffen.
Aber ist dadurch der von Dir geschriebene Text nicht existent?
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Beitrag Nr. 2232-62
21.01.2016 12:53
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Henry-Dochwieder schrieb in Beitrag Nr. 2232-59:Nur die elektromagnetische Wechselwirkung hat ein – theoretisch! – unendliche Reichweite. Sowohl die schwache als auch die starke Kernkraft ist auf die Wirkung innerhalb atomarer bzw. subatomarer Bereiche begrenzt. Das ist alles andere als eine unendliche Reichweite!
Es mag ja durchaus sein, dass alles mit allem verknüpft ist, aber ganz sicher wechselwirkt nicht alles mit allem.
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Beitrag Nr. 2232-63
21.01.2016 12:54
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Henry-Dochwieder schrieb in Beitrag Nr. 2232-58:also Naturgesetze möchtest du anfassen, aber Geist - das "Unbewusste" - "speist sich aus dem Immateriellen? Gesetze kann man weder kaufen noch anfassen.
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Beitrag Nr. 2232-64
21.01.2016 13:36
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2232-62:
Mag sein, dass die schwache und starke Kernkraft regional begrenzt wirkt. Aber der Kern wirkt durch seinen Existenz mittels der anderen Kräfte, Gravitation und elektromagnetische Kraft, auf seine Umwelt.
und wir wissen auch, dass die Kernkraft sehrwohl eine Wechselwirkung mit der Umwelt hat, und zwar, sobald das Gleichgewicht gestört wird.
Verschmelzen oder spalten sich kerne, so kann die Wechselswirkung ganz schön laut sein, wie etwa bei Atom- und Wasserstoffbombe.
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Beitrag Nr. 2232-65
21.01.2016 16:02
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Henry-Dochwieder schrieb in Beitrag Nr. 2232-64:Kleiner Nachtrag: Wirkungen können NICHT beliebig klein werden, siehe dazu "Plancksches Wirkungsquantum"
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Beitrag Nr. 2232-66
21.01.2016 16:24
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2232-65:Henry-Dochwieder schrieb in Beitrag Nr. 2232-64:Kleiner Nachtrag: Wirkungen können NICHT beliebig klein werden, siehe dazu "Plancksches Wirkungsquantum"
Das Licht kann nur in Portionen von ganzen „Planck’schen Wirkungsquanten" ankommen.
Trotzdem kann der Wert der Lichtmenge beliebig klein sein.
Mit den Kräften und Wechselwirkungen verhällt es sich ebenso.
beliebig klein, aber trotzdem "ganzzahlig gequantelt"
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Beitrag Nr. 2232-67
22.01.2016 08:42
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Henry-Dochwieder schrieb in Beitrag Nr. 2232-66:Niemand, nicht einmal ich:smiley32:, hat behauptet, der Wert der Lichtmenge würde null werden. Solange Licht vorhanden ist, kann er nicht null sein. Aus dem Wert des Planckschen Wirkungsquantum lässt sich aber berechnen, ab welcher Größe ein Photon (Lichtquant) keine Wirkung mehr hat - also nicht mehr wechselwirkt. Und es ist es für jede der vier Grundkräfte. Ich sag ja, du verwechselst da was.
Und nu is gut.
Stueps (Moderator)
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Beitrag Nr. 2232-68
23.01.2016 10:15
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 2232-35:Ich würde den "freien Willen" anhand der Information über ein zukünftiges Ereignis definieren:
Der Wille einer handelnden Person ist umso "freier", je mehr eine (handelnde) Person über ein (von ihr beeinflusstes) zukünftiges Ereignis weiß und umso weniger andere darüber wissen.
Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 2232-69
23.01.2016 11:42
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Stueps schrieb in Beitrag Nr. 2232-68:Je mehr Informationen ich über ein zukünftiges Ereignis habe, desto mehr werden diese Informationen Möglichkeiten eliminieren.
Stueps (Moderator)
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Beitrag Nr. 2232-70
23.01.2016 15:00
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 2232-69:In Bezug auf letztere Frage scheint es mir, dass du umso freier - im Sinne von "eingenbestimmter" - handelst, je mehr du (über dein Handeln) weißt, was andere nicht wissen.
Stueps schrieb in Beitrag Nr. 2232-68:Je mehr Informationen ich über ein zukünftiges Ereignis habe, desto mehr werden diese Informationen Möglichkeiten eliminieren.
Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 2232-71
24.01.2016 14:06
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Stueps schrieb in Beitrag Nr. 2232-70:Das ist mir noch nicht klar, wi du das genau meinst, ...
Stueps schrieb in Beitrag Nr. 2232-68:Je mehr Informationen ich habe, desto mehr Möglichkeiten kann ich auch erkennen. Klar werde ich alle bis auf eine eliminieren, aber der Grad, sich freier zu entscheiden, wird doch mit Anzahl der erkannten Möglichkeiten erhöht, oder?
Zitat von Stueps:Es ist schwierig, finde ich.
Zitat von Stueps:
Kannst du zu obigem Zitat ein Beispiel nennen?
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Beitrag Nr. 2232-72
25.01.2016 11:47
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 2232-71:
Muss man also eine "absolute" und eine "relative" Freiheit unterscheiden?
Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 2232-73
26.01.2016 16:30
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Henry-Dochwieder schrieb in Beitrag Nr. 2232-72:Dann denke ich, dass sich eine Willensentscheidung nicht auf „Ursachen“ zurückführen lässt. ... vor allem könnte ich immer auch anders entscheiden...
Zitat von Henry-Dochwieder:Freies Handeln ist also nicht nur Information, sondern auch Einsicht in die Möglichkeiten.
Otto schrieb in Beitrag Nr. 968-50:Es ist auch sinnlos, sich unfrei zu fühlen, weil die Erdanziehung auf mich wirkt. Das Erkennen und akzeptieren von Gesetzen ist für mich Einsicht in Notwendigkeit.
Anstelle der Aussage „Der freie Wille ist das Gefühl des Zufalls“ würde ich anders formulieren „Der freie Wille setzt das Gefühl von Option voraus“.
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Beitrag Nr. 2232-74
27.01.2016 11:42
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 2232-73:Hallo Henry-Dochwieder,
Henry-Dochwieder schrieb in Beitrag Nr. 2232-72:Dann denke ich, dass sich eine Willensentscheidung nicht auf „Ursachen“ zurückführen lässt. ... vor allem könnte ich immer auch anders entscheiden...
Gefühlsmäßig stimme ich dem zu. Aber gibt es "objektive" Argumente dafür? Gefühlsmäßig ist es für mich etwas völlig anderes, ob ich sage:
a) "Bestimmte äußere Faktoren beeinflussen (die Wahrscheinlichkeit für) mein Handeln. Grundsätzlich aber bin ich frei. " oder
b) "Mein Handeln wird (vollständig) durch äußere Faktoren (Ursachen) bestimmt."
Aber ist das auch objektiv ein Unterschied? Kann man als Beobachter a) und b) objektiv voneinander unterscheiden?
Zitat von Henry-Dochwieder:Freies Handeln ist also nicht nur Information, sondern auch Einsicht in die Möglichkeiten.
Das mit der "Einsicht" erinnert mich an Otto´s Argumentation:
Otto schrieb in Beitrag Nr. 968-50:Es ist auch sinnlos, sich unfrei zu fühlen, weil die Erdanziehung auf mich wirkt. Das Erkennen und akzeptieren von Gesetzen ist für mich Einsicht in Notwendigkeit.
Anstelle der Aussage „Der freie Wille ist das Gefühl des Zufalls“ würde ich anders formulieren „Der freie Wille setzt das Gefühl von Option voraus“.
... wobei Otto im ersten Satz von "Notwendigkeit" spricht, was m.E. wiederum "objektive Unfreiheit" bedeuten würde. Mich verwirrt das alles noch ziemlich. :confused:
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Beitrag Nr. 2232-75
27.01.2016 14:20
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Beitrag Nr. 2232-76
27.01.2016 23:42
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Beitrag Nr. 2232-77
28.01.2016 09:12
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 2232-76:Warum so lang und so kompliziert?
Ein jeder ist verantwortlich für seine Gedanken, seine Gefühle, für seine Rede und für sein Handeln.
Ernst Ellert II.
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Beitrag Nr. 2232-78
28.01.2016 17:09
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2232-77:Verantwortung tragen ist eine rechtliche Beurteilung, während die Definition "freier Wille" eine wissenschaftliche Betrachtung ist.
Wer trägt z.B die Verantwortung wenn ein selbstständig fahrendes Auto (noch in der Entwicklung) einen Unfall verusacht.
Eine Frage, über die heute bereits Fachleute diskutieren.
Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 2232-79
28.01.2016 17:43
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 2232-76:Warum so lang und so kompliziert?
Ein jeder ist verantwortlich für seine Gedanken, seine Gefühle, für seine Rede und für sein Handeln.
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Beitrag Nr. 2232-80
28.01.2016 20:43
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.