ThomasSt
Beiträge: 9, Mitglied seit 12 Jahren
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Beitrag Nr. 2225-1
30.10.2015 10:02
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Wrentzsch
Beiträge: 1.128, Mitglied seit 13 Jahren
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Beitrag Nr. 2225-2
30.10.2015 21:48
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Bernhard Kletzenbauer
Beiträge: 1.360, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 2225-3
13.03.2016 15:30
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ThomasSt schrieb in Beitrag Nr. 2225-1:0.Dimension - der Punkt
1.Dimension - Linie, Strich , dargestellt durch viele Punkte (0 Dimensionen)
2.Dimension - Fläche, dargestellt durch viele Linien, Striche (1. Dimensionen)
3.Dimension - Würfel z.b. - dargestellt durch viele Flächen übereinander oder nebeneinander (2.Dimensionen)
...
Kann alles vollkommmen quatsch sein, aber ich wollte das mal schnell posten, und geh mich jetzt erst mal anziehen.^^
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.