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Unmöglich!

Thema erstellt von Stueps 
Beiträge: 1.128, Mitglied seit 13 Jahren
Muss man die derzeitige geistige Ruhephase dem Wetter anlasten und ist da wer zu verklagen?
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1=(h/s³)*(h/t) und 1/cc>0
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Stueps (Moderator)
Beiträge: 3.476, Mitglied seit 18 Jahren
Wrentzsch schrieb in Beitrag Nr. 2215-21:
Muss man die derzeitige geistige Ruhephase dem Wetter anlasten und ist da wer zu verklagen?

Hallo Wrentzsch,

es gibt immer mal Flauten. Bei diesem Wetter sollte man sowieso nicht stetig vor dem Computer hocken.

Grüße
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Diese Welt gibt es nur, weil es Regeln gibt.
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Beiträge: 1.444, Mitglied seit 15 Jahren
es gibt diesen knitterlook da umgeht man das problem,:)
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Beiträge: 1.444, Mitglied seit 15 Jahren
die socken liegen hinter der wm,mußte mal gucken :O)
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Beiträge: 1.444, Mitglied seit 15 Jahren
hey heronimo
du meinst, das es rund um die uhr ständig urknalls gibt in unsehrem gehirn?
ständig wird das universum in der vorstellung vergrößert.
jetzt sind wir schon ca.15milj.lichtjahre mit unserem geist fortgeschritten undas nur in ein paar jahrtausenden menschlichem denkens
so ist gott er vergrößert das nichts nach allen möglichkeiten.
Beitrag zuletzt bearbeitet von Habenix am 20.07.2015 um 23:17 Uhr.
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Beiträge: 179, Mitglied seit 13 Jahren
Zitat von Otto:
Ich bin auch ein Teil von jener Kraft, die stets vergisst, was meine Frau so will, und trotzdem stets das Gute schafft.

Tj.. Ein Mann Mann tut was er tun muss.... und die Frau sagt , was es ist..
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Werde schlafen bis ich Schön bin... Das kann dauern
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Beiträge: 1.729, Mitglied seit 16 Jahren
@Uwebus
Jetzt hat Stueps extra eine Einstein-freie Zone geschaffen und Du meldest Dich gar nicht?
Es wäre schade, wenn Deine Arche jenseits des Hasses auf Einstein keine Substanz hätte.
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Ich bin begeistert!
Beitrag zuletzt bearbeitet von Thomas der Große am 16.08.2015 um 12:15 Uhr.
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Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren
Stueps schrieb in Beitrag Nr. 2215-1:
Hallo liebe Leute,

in diesem Thread soll es um Dinge gehen, die in diesem Universum ausgeschlossen sind, und sich trotzdem ereignen.
Natürlich sind nur vollkommen ernst gemeinte Beiträge einzustellen :smiley29:!
Hallo und guten Tag Stueps, sei gegrüßt.
Es ist normaler Weise ausgeschlossen etwas zu vermieten das nicht existiert.
Trotzdem ereignet es sich, sogar auf höchst richterliche Weisung.
Für die ernsthaftigkeit bürge ich mit meinem "Namen".

Dann mal los........
1997 mietet Frau X eine Wohnung.
Zur Miete dazu,17,71 Euro monatlich für die Nutzung der Einbauküche war ihr recht.
2010 gibt es eine eigene Küche.
Die Mieterin ist einverstanden die alte Küche im Keller zu lagern - sie beim Auszug wieder einzubauen - und weiterhin 17,71 zu zahlen.
Februar 2014 ist die Einbauküche aus dem Keller gestohlen worden und der Vermieter bekam von der Versicherung 2790 Euro.
Die Mieterin stellte nun die Zahlung der Küchenmiete ein.
Das Landgericht Berlin sah das genau so und verfügte eine Mietminderung von 15,59 Euro ab März 2014.

So weit so gut.........aber.........

Der Bundesgerichtshof sieht das völlig anders........

Weil die Mieterin die alte Küche ja nicht braucht liegt auch kein Mangel vor der eine Mietminderung rechtfertigen würde.
Ihre Zahlungspflicht besteht völlig unabhängig davon ob ein Schadensersatz für die gestohlene Küche gezahlt worden ist.
Welche Küche beim Auszug der Mieterin dann wieder eingebaut werden soll.... darüber hat das BGH still geschwiegen.

Mögen wir verschont bleiben vor Kontakten mit solcherlei Rechtsprechern.

Mit den besten Grüßen.
Ernst Ellert II.

Quelle:http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/fr...
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Deine Zeit ist jetzt und hier, vergeude sie nicht.
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