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Beitrag Nr. 2214-1
24.06.2015 19:06
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Beiträge: 952, Mitglied seit 9 Jahren |
Beitrag Nr. 2214-2
24.06.2015 22:19
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Otto schrieb in Beitrag Nr. 2214-1:Hallo,
kann mir einer von Euch im Forum ein geeignetes (und nicht zu teures) Programm empfehlen...
Sendet mir auch bei Bedarf gern eine private Forumnachricht.
Gruß,
Otto
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 2214-3
25.06.2015 09:15
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gehts dir hauptsächlich um mathematische Funktionen als Kurve darzustellen? Dafür ist Excell geeignet.Otto schrieb in Beitrag Nr. 2214-1:Hallo,
kann mir einer von Euch im Forum ein geeignetes (und nicht zu teures) Programm empfehlen, mit dem man Diagramme, Kurven, Tangenten, Texte, usw. generieren kann?
Zitat:Word läßt zwar Zeichnen zu, das Ergebnis ist jedoch aus meiner Sicht für Diagramme nicht befriedigend.
AutoCad ist ein tolles Programm, aber für mich viel zu teuer. MathCad ist auch nur beschränkt für diesen Einsatzfall geeignet.
Beiträge: 1.233, Mitglied seit 10 Jahren |
Beitrag Nr. 2214-4
25.06.2015 10:00
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Danke Henry, das werde ich mal testen. Die Beschreibung sieht schon mal viel versprechend aus.Henry-Dochwieder schrieb in Beitrag Nr. 2214-2:Versuchs mal dort unter Software! .sketchometry
Es geht mir weniger um konkrete Funktionen, aber das kann noch kommen.Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2214-3:gehts dir hauptsächlich um mathematische Funktionen als Kurve darzustellen? Dafür ist Excell geeignet.
Ja, darum geht es mir hauptsächlich. Das Programm werde ich mir auch mal in Ruhe anschauen.Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2214-3:oder geht es dir darum frei zu zeichnen, also Kreise, Linien, Rechtecke etc. mit frei definierten Maßen
dafür ist DIGCAD geeignet. (mal googlen)
Beiträge: 53, Mitglied seit 8 Jahren |
Beitrag Nr. 2214-5
20.08.2015 23:52
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Beiträge: 1.233, Mitglied seit 10 Jahren |
Beitrag Nr. 2214-6
21.08.2015 21:23
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Simpl schrieb in Beitrag Nr. 2214-5:
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.