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Beitrag Nr. 2168-1
19.09.2014 09:26
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Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 2168-2
19.09.2014 15:21
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Google und Wikipedia fragen.Henry schrieb in Beitrag Nr. 2168-1:Ich weiß nicht, wem Leonard Cohen etwas sagt -
Zitat:ich möchte einem Buddhisten, Poeten meine tiefste Hochachtung bekunden und meinen Hut ziehen vor einem wahren Gentleman!
Beiträge: 57, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 2168-3
20.09.2014 16:46
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Beitrag Nr. 2168-4
20.09.2014 18:38
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Keen schrieb in Beitrag Nr. 2168-3:Hallo-
Ich bin ein absoluter Fan von Leonard Cohen.
Seine lässige,aufmerksame Art, seine emotionale Interpretation der Song`s die er uns schenkt,
das " Halleluja"........
Sein Hut....seine Haltung, sein Charm......erfüllen mich mit sehr grosser Freude.
Mit melodischen Grüssen.................keen
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Beitrag Nr. 2168-5
20.09.2014 20:56
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Beitrag Nr. 2168-6
20.11.2016 23:00
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Beitrag Nr. 2168-7
21.11.2016 15:15
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Beitrag Nr. 2168-8
24.11.2016 17:53
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.