Bauhof
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Beitrag Nr. 2158-1
20.06.2014 19:44
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Bauhof
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Beitrag Nr. 2158-2
22.11.2014 19:07
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Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 2158-1:In drei bis vier Monaten habe ich wieder etwas mehr Zeit um hier zu schreiben. Ich hoffe, dass sich bis dahin auch Zara.t. und Henry mal wieder melden.
M.f.G. Eugen Bauhof
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.