Okotombrok
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Beitrag Nr. 2151-61
28.05.2014 22:41
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 2151-58:Zitat von Martin Bäker:Dabei hat nur die Oberfläche des Ballons eine Bedeutung, nicht das Innere.
Ich sehe das anders und gebe zu, dass ich dabei spekuliere. Ich vermute, dass dem Inneren des Ballons die Dimension der Zeit entspricht, wie Okotombrok in Beitrag Nr. 2151-52 erläuterte:]
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.