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Beitrag Nr. 2146-1
02.05.2014 20:42
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Beitrag Nr. 2146-2
02.05.2014 20:56
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Beitrag Nr. 2146-3
02.05.2014 21:24
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Beitrag Nr. 2146-4
02.05.2014 22:09
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Beitrag Nr. 2146-5
02.05.2014 22:41
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Skeptika schrieb in Beitrag Nr. 2146-4:Ein bis sieben Bier trinke ich mit, mach ein wenig Musik und wippe vergnügt mit den Füßen dazu (Tanzen ist nicht, weil ich Rückenschmerzen habe) :beer:
:angel:
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Beitrag Nr. 2146-6
03.05.2014 01:05
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Beitrag Nr. 2146-7
09.05.2014 19:07
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Beitrag Nr. 2146-8
09.05.2014 19:23
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.