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Beitrag Nr. 2095-1
09.11.2013 19:49
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Beitrag Nr. 2095-2
10.11.2013 09:29
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Beitrag Nr. 2095-3
18.06.2016 20:23
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Stueps (Moderator)
Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 2095-4
19.06.2016 16:42
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 2095-3:[...]ist mir aufgefallen das Deiner Bitte auf Mitarbeit noch niemand folgen konnte.
Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 2095-3:Darum habe ich beschlossen, dem guten Stueps, mental beim dem Versuch, die alten Zeitungen aufzutreiben, unter die Arme zu greifen.
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Beitrag Nr. 2095-5
02.07.2016 06:30
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.