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Beitrag Nr. 2020-1
02.03.2013 08:20
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Beitrag Nr. 2020-2
02.03.2013 10:40
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Beitrag Nr. 2020-3
02.03.2013 11:13
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Beitrag Nr. 2020-4
02.03.2013 11:19
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Beitrag Nr. 2020-5
02.03.2013 14:58
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Bernhard Kletzenbauer schrieb in Beitrag Nr. 2020-2:Wie wäre es mit Fenster öffnen?
:rofl:
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Beitrag Nr. 2020-6
03.03.2013 09:44
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Beitrag Nr. 2020-7
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17.03.2013 10:42
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Beitrag Nr. 2020-9
18.03.2013 09:13
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Freidenker1 schrieb in Beitrag Nr. 2020-8:Mir geht das z.T. sehr widersprüchliche und hysterische Verhalten der Weltverbesserer auf den Wecker.
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Beitrag Nr. 2020-10
18.03.2013 10:09
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Freidenker1 schrieb in Beitrag Nr. 2020-8:Ich bin Raucher, Atheist und Hedonist.
Gesundheitswahn, Sicherheitswahn, Kontrollwahn, Gotteswahn usw. usw.
Mir geht das z.T. sehr widersprüchliche und hysterische Verhalten der Weltverbesserer auf den Wecker.
Schöne Grüsse aus München
Love and Peace
Rainer Ostendorf
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.