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Recht an geistigem Eigentum

Thema erstellt von Hans-m 
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
Dies ist ein eher juristisches Problem, und ich weiss nicht, ob hier jemand "juristisch qualifiziert" ist, aber ich versuch´s einfach.

Mir stellt sich folgende Frage:

Wenn ich einen materiellen Gegenstand, z.B ein Schmuckstück, finde, und diesen Fund zum Fundbüro bringe, dann werde ich, nach einer gewissen Zeit, der Eigentümer dieses Gegenstandes, falls der rechtmäßige Besitzer sich nicht in der angemessenen Zeit meldet.

Nun finde ich aber einen Gegenstand, der "geistiges" Eigentum beinhaltet, z.B ein Manuskript für ein Patent, oder eine Muster-CD für ein noch nicht veröffentlichtes Musikstück. Es befindet sich keine Adresse oder ähnliches darauf, was auf den Eigentümer hinweist.

Als braver Bürger bringe ich diesen Fund zum Fundbüro. Nach Ablauf der Zeit hat sich niemand gemeldet, und somit kann ich meine Fundsache als der rechtmäßige Eigentümer abholen.

Darf ich dieses "geistige Eigentum" nun vermarkten, als ob es meins wäre?

Was wäre, wenn ich z.B eine Raubkopie auf CD finde und diese zum Fundbüro bringe.
Ist diese nach Ablauf der Zeit ein mir rechtmäßig zustehendes Exemplar?



Nun gehen wir einmal davon aus, dass der Eigentümer sich meldet.
In dem Falle stände mir ein Finderlohn zu, dessen Höhe gesetzlich festgelegt ist.
Bei einem materiellen Gegenstand mit feststellbarem Wert, Z.B Schmuckstück, ist dies leicht festzulegen.

Aber was wäre mit dem besagten Manuskript eines Patents, das möglicherweise Millionen wert ist, oder mit der CD, die eine international bekannte Musikgruppe bald veröffentlichen wollte?

Was wäre, wenn mir eine nie veröffentliche CD eines verstorbenen Künstlers wie etwa Michael Jackson oder John Lennon in die Finger käme, deren Echtheit eindeutig nachgewiesen ist.
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Beitrag zuletzt bearbeitet von Hans-m am 25.02.2013 um 12:44 Uhr.
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2017-1:
Nun finde ich aber einen Gegenstand, der "geistiges" Eigentum beinhaltet, z.B ein Manuskript für ein Patent, oder eine Muster-CD für ein noch nicht veröffentlichtes Musikstück. Es befindet sich keine Adresse oder ähnliches darauf, was auf den Eigentümer hinweist.

Als braver Bürger bringe ich diesen Fund zum Fundbüro. Nach Ablauf der Zeit hat sich niemand gemeldet, und somit kann ich meine Fundsache als der rechtmäßige Eigentümer abholen.

Darf ich dieses "geistige Eigentum" nun vermarkten, als ob es meins wäre?

Hallo Hans-m,

nein, weil es trotzdem das geistige Eigentum eines anderen bleibt, auch wenn du das Medium gefunden hast, das dieses geistige Eigentum enthält. Du kannst das Medium behalten, aber vermarkten darfst du dessen geistigen Inhalt nicht.

Kurz gefasst: Etwas Immaterielles ist keine Fundsache, die man vermarkten darf. Eine Fundsache ist immer etwas Materielles. Meine ich jedenfalls.

M.f.G. Eugen Bauhof
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Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 2017-2:
Kurz gefasst: Etwas Immaterielles ist keine Fundsache, die man vermarkten darf.

Eine Fundsache ist immer etwas Materielles.

Meine ich jedenfalls.

Sehr schön ausgedrückt! Das sehe ich ebenso ( Jurist allerdings bin ich nicht ).

grtgrt

 
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Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
Das Recht an Fundsachen scheint wirklich kompliziert!

Was wäre z.B wenn ein Dieb seine Beute (Schmuck oder Geld) verliert, und ich sie finde.
Wenn ich sie abgebe, steht mir dann Finderlohn zu?
Was wäre, wenn das Diebesgut nicht zugeordnet werden kann, wenn z.B der Raub in einer anderen Stadt oder einem anderen Land passiert ist, und sich kein Besitzer meldet?

Und was ist mit Sachen, an denen ich kein Eigentumsrecht erwerben kann, Z.B Rausch- und Betäubungsmittel oder sogar Militäreigentum, dass irgend wie verloren ging. Auch Gegenstände, deren Besitz illegal ist, haben einen materiellen Wert. Was wäre mit einer echten Waffe?
Die würde ich natürlich sofort abgeben, ich dulde "so´n Ding" nicht in meiner Wohnung, und wollte sie auch daher garnicht haben, ganz abgesehen, vom Waffenerlaubnisschein, den ich nicht habe.
Was damit alles fur "Unfug" passieren kann sieht man ja in Amerika, wo die Dinger legal sind.

Diese Waffe hat einen materiellen Wert, und somit stände mir Finderlohn zu.
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Beitrag zuletzt bearbeitet von Hans-m am 27.02.2013 um 09:33 Uhr.
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Für alle , die es interessiert, ich habe mich bei offizieller Stelle informiert

hier die Antwort:
Zitat von Stadt Köln, Fundbüro:
...
Sie haben als Finder das Recht auf Erwerb der Fundsache. Die Recht betrifft den materiellen Wert, jedoch nicht den "geistigen" Wert. Das betrifft das Urheberrecht und unterliegt einer anderen Rechtsgrundlage. Der Schätzwert ist Privatrecht und wird nicht durch die Behörde geregelt.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben,

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXXX

Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Amt für Öffentliche Ordnung
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Beitrag zuletzt bearbeitet von Hans-m am 01.03.2013 um 12:09 Uhr.
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