Willkommen in Manus Zeitforum
Grtgrt
Beiträge: 1.566, Mitglied seit 11 Jahren
 
Wahrscheinlich wird der Deutsche Bundestag demnächst ein » Leistungsschutzrecht für Presseverleger « beschließen.

Konsequenz daraus wird wohl sein, dass es (nur?) für Suchmaschinenen kostenpflichtig werden wird, Links hin zu ins Netz gestellten Auszügen aus Presse-Erzeugnissen zu nennen.

Wer hat gute Argumente dafür und dagegen?

 
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