Wahrscheinlich wird der Deutsche Bundestag demnächst ein »
Leistungsschutzrecht für Presseverleger « beschließen.
Konsequenz daraus wird wohl sein, dass es (nur?) für Suchmaschinenen kostenpflichtig werden wird, Links hin zu ins Netz gestellten Auszügen aus Presse-Erzeugnissen zu nennen.
Wer hat gute Argumente dafür und dagegen?
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