Beiträge: 1, Mitglied seit 11 Jahren |
Beitrag Nr. 1989-1
19.01.2013 16:47
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Okotombrok (Moderator)
Beiträge: 1.477, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 1989-2
20.01.2013 00:08
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http://de.wikipedia.org/wiki/ChemtrailZitat von Wikipedia:Die Existenz von Chemtrails wurde spätestens 1996 erstmals behauptet,[4] die Anhänger der Verschwörungstheorie tauschen sich vor allem im Internet aus.[1][5] Aufgrund zahlreicher Anfragen nahmen Nichtregierungsorganisationen, Meteorologen und weitere Institutionen wiederholt Stellung. Fachleute sehen in Chemtrails „reine Fiktion“,[6] laut deutschem Umweltbundesamt gibt es weder für das massive Ausbringen von Chemikalien noch für auffällig geänderte Kondensstreifen wissenschaftliche Belege.[2]
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1989-3
23.01.2013 12:33
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Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1989-4
03.02.2013 15:23
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Hallo Okotombrok, sei gegrüßt.Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 1989-2:(...)
Verschone uns doch bitte mit solchem Unsinn.
mfg okotombrok
Im Wikipedia ist dazu unter Radiästhesie zu finden...Unendlicheacht schrieb in Beitrag Nr. 1989-1:(...)
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(Hervorhebung durch mich)Zitat:In Bovis-Einheiten (BE, unterscheide: Broteinheit) wird in der Radiästhesie die Stärke einer „Lebens-“ oder „feinstofflichen“ Energie angegeben. Die Herkunft des Namens Bovis wird einem französischen Radiästhesisten aus Nizza namens André Bovis (1871–1947) zugeschrieben. Die gesamte dieser Einheit zu Grunde liegende Theorie ist wissenschaftlich unbelegt, die ermittelten Zahlen scheinen intuitiv und sind nicht falsifizierbar. Manche Quellen setzen Bovis-Einheiten mit Ångström gleich, als der Wellenlänge der „gemessenen“ Schwingung. Die Wellenlänge einer Strahlung kann in Ångström angegeben werden, die Wellenlänge ist dabei jedoch umgekehrt proportional zur Frequenz und somit zur Energie. Größeren Wellenlängen entsprechen dabei geringere Energien. Da jedoch die Existenz dieser Strahlung naturwissenschaftlich unbelegt ist, ist es höchst fragwürdig, eine solche Strahlung mit physikalischen Parametern beschreiben zu wollen.
Mitunter ist es Praxis, die Bovis-Einheit zur Diagnose von Krankheiten zu benutzen. Dies ist kein medizinisch zulässiges Vorgehen.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.