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Beitrag Nr. 1975-1
26.12.2012 20:27
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Beitrag Nr. 1975-2
27.12.2012 19:56
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Uwe. schrieb in Beitrag Nr. 1975-1:Also, wer oder was ist denn nun der / die / das Gott, wie muss sich ein nichtgläubiger Mensch das vorstellen und inwieweit wird der / die / das Gott durch die bekannten heiligen Bücher beschrieben?
Beiträge: 462, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 1975-3
27.12.2012 22:21
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Gnom schrieb in Beitrag Nr. 1975-2:Da Religionen auf den Glauben (also nichts wissen) bauen, ist es einfach nicht möglich, einen Schöpfer, Allmächtigen oder Gott zu beschreiben.
Gnom schrieb in Beitrag Nr. 1975-2:Schon irdische Dinge richtig zu beschreiben, ist dem Menschen fast nicht möglich, da sein Vermögen, die Dinge objektiv zu erkennen, ja bekanntlich begrenzt ist.
Gott...also ein Phantasiegebilde, das sich die Menschen als Ersatz für das Unerklärbare und Unbegreifbare erschaffen, um sozusagen im metaphysischen Raum ihre Ängste und Sehnsüchte parken zu können?
Gnom schrieb in Beitrag Nr. 1975-2:Zumindest das Neue Testament beschreibt den Christengott (Jesus) als Friedensstifter und Menschenfreund.
Was allerdings die Dreifaltigkeit des Christengotts angeht, ist meiner Meinung nach nicht klar, wie man sich einem dreifaltigen Gott vorstellen, geschweige denn auch nur ansatzweise beschreiben soll.
Ein Versuch einer Beschreibung könnte so aussehen:
Gottvater schickt sich als sein eigener Sohn zu den Geschöpfen, die er selber erschaffen hat (weil sie es bisher zu bunt getrieben haben), um sich dann von seinen Geschöpfen ans Kreuz nageln zu lassen (um seine Geschöpfe vor was zu erlösen?), um wieder von den Toten aufzuerstehen (Gott spielt sich mit sich selber...?!) und zum Schluss wieder als sein eigener Sohn zu sich in den Himmel fährt und irgendwie dazwischen gesellt sich dann der Heilige Geist dazu.
Wer soll da noch durchblicken? Da bleibt eben nur das zu glauben, was berichtet wird...oder eben nicht zu glauben!
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Beitrag Nr. 1975-4
28.12.2012 20:37
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.