Stueps
Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren
|
Beitrag Nr. 1929-21
12.12.2012 21:04
|
Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1929-12:Und in der Tat: Freiraum dieser Art existiert doch mindestens dort, wo absoluter Zufall regiert — etwa beim Kollabieren der Wellenfunktion, wo die Naturgesetze NICHT festlegen, in welch realen Zustand genau das betroffene Quantenobjekt denn nun zu kommen hat.
Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1929-19:mit den Freiraum, auf dessen Existenz ich in Beitrag 1964-21 aufmerksam machen wollte, habe ich kein konkretes Naturgesetz gemeint, sondern vielmehr die Tatsache, dass offenbar die Summe ALLER Naturgesetze gar nicht beabsichtigt wirklich ALLES zu regeln.
Diese Tatsache also ist es, was ich dann "das wichtigste aller Naturgesetze" genannt habe.
Grtgrt
Beiträge: 1.566, Mitglied seit 11 Jahren
|
Beitrag Nr. 1929-22
12.12.2012 21:40
|
Stueps
Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren
|
Beitrag Nr. 1929-23
12.12.2012 21:45
|
Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1929-17:Hey Stueps, sei gegrüßt.
Wunder Dich nicht zu sehr.
Mit mehr als 2 Namen klappts auch nicht mehr, so wie in 1929-13
Stueps
Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren
|
Beitrag Nr. 1929-24
12.12.2012 22:26
|
Zitat von Gehard:Und in der Tat: Freiraum dieser Art existiert doch mindestens dort, wo absoluter Zufall regiert — etwa beim Kollabieren der Wellenfunktion, wo die Naturgesetze NICHT festlegen, in welch realen Zustand genau das betroffene Quantenobjekt denn nun zu kommen hat.
Zitat von Gebhard:mit den Freiraum, auf dessen Existenz ich in Beitrag 1964-21 aufmerksam machen wollte, habe ich kein konkretes Naturgesetz gemeint, sondern vielmehr die Tatsache, dass offenbar die Summe ALLER Naturgesetze gar nicht beabsichtigt wirklich ALLES zu regeln.
Diese Tatsache also ist es, was ich dann "das wichtigste aller Naturgesetze" genannt habe.
Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1929-22:das Beispiel mit dem absoluten Zufall beim Zusammenbruch der Wellenfunktion belegt zunächst ja nur, dass die Naturgesetze WIRKLICH nicht alles regeln.
Irena
Beiträge: 1.503, Mitglied seit 17 Jahren
|
Beitrag Nr. 1929-25
13.12.2012 09:17
|
Grtgrt
Beiträge: 1.566, Mitglied seit 11 Jahren
|
Beitrag Nr. 1929-26
13.12.2012 15:19
|
Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1929-14:
Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1929-12:Freiraum dieser Art existiert doch mindestens dort, wo absoluter Zufall regiert — etwa beim Kollabieren der Wellenfunktion, wo die Naturgesetze NICHT festlegen, in welch realen Zustand genau das betroffene Quantenobjekt denn nun zu kommen hat.
Interessant ist, dass du dann an anderer Stelle schon mein Argument, dass dieser absolute Zufall weder durch belebte noch durch unbelebte Materie nutzbar ist, ignoriert hast. Und an anderer Stelle wieder damit argumentierst.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.