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Beitrag Nr. 1928-1
09.10.2012 10:57
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Beitrag Nr. 1928-2
09.10.2012 19:29
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Uwe. schrieb in Beitrag Nr. 1928-1:Die Wissenschaft ist der Unsterblichkeit einen enorm großen Schritt näher gekommen.
Zellen lassen sich wieder verjüngen, wie es tagaktuell gerade in der Presse beschrieben wird.
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Beitrag Nr. 1928-3
10.10.2012 09:20
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Beitrag Nr. 1928-4
11.10.2012 16:29
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Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1928-2:
Uwe. schrieb in Beitrag Nr. 1928-1:Die Wissenschaft ist der Unsterblichkeit einen enorm großen Schritt näher gekommen.
Zellen lassen sich wieder verjüngen, wie es tagaktuell gerade in der Presse beschrieben wird.
Sollte das, was ich in Beitrag 1937-15 als » Lebensbatterie « bezeichne, aufladbar sein?
grtgrt
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Beitrag Nr. 1928-5
11.10.2012 16:53
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Beitrag Nr. 1928-6
15.10.2012 09:11
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 1928-5:Hallo zusammen,
meines Wissens leben Krebszellen unbegrenzt lange. Nur leider zerstören sie den Wirtsorganismus und graben sich damit selbst ihr Grab.
MfG
Harti
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Beitrag Nr. 1928-7
18.10.2012 12:28
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.