Okotombrok (Moderator)
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Beitrag Nr. 1876-1
19.03.2012 23:36
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Beitrag Nr. 1876-2
25.03.2012 17:21
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Beitrag Nr. 1876-3
14.07.2012 03:55
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Beitrag Nr. 1876-4
17.07.2012 09:03
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Beitrag Nr. 1876-5
17.07.2012 09:39
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Beitrag Nr. 1876-6
19.02.2014 23:58
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Beitrag Nr. 1876-7
20.02.2014 09:12
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1876-6:Keine bewegten Bilder aber so aufbereitet hat man das gezeigte wohl noch nicht gesehen... (gefunden auf Stern.de)
http://htwins.net/scale2/
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Beitrag Nr. 1876-8
20.02.2014 09:13
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Beitrag Nr. 1876-9
20.02.2014 18:04
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1876-6:... so aufbereitet hat man das gezeigte wohl noch nicht gesehen... (gefunden auf Stern.de)
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.