Wrentzsch
Beiträge: 1.128, Mitglied seit 13 Jahren
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Beitrag Nr. 1859-1
28.12.2011 18:53
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Manu
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Beitrag Nr. 1859-2
05.01.2012 10:43
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Ernst Ellert II
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Beitrag Nr. 1859-3
24.12.2012 17:01
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Harti
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Beitrag Nr. 1859-4
24.12.2012 21:17
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.