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Beitrag Nr. 1847-1
02.11.2011 16:17
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Beitrag Nr. 1847-2
03.11.2011 17:45
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04.11.2011 09:55
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07.11.2011 16:19
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Beitrag Nr. 1847-5
07.11.2011 16:56
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Hallo Sedna, sei gegrüßt.Sedna schrieb in Beitrag Nr. 1847-4:hallo
vielen Dank euch beiden für eure raschen Antworten. Ich muss morgen den Vortrag halten und die Beiträge haben mir wirklich geholfen. vielen Dank und einen schönen abend :)
lg sedna
ps. falls ihr euch dafür interessiert, mein professor hat mir eine tolle internetseite gegeben die ich an dieser stelle an euch weitergeben möchte: www.stellarium.org
viel spaß damit
[Nachricht zuletzt bearbeitet von Sedna am 07.11.2011 um 16:21 Uhr]
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Beitrag Nr. 1847-6
08.11.2011 20:07
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.