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Beitrag Nr. 1841-1
15.10.2011 18:19
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Beitrag Nr. 1841-2
16.10.2011 11:06
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Beitrag Nr. 1841-3
16.10.2011 16:28
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Hallo Hans, sei gegrüßt. Du hast die Geschwindigkeit vergessen. Wenn die Strömung abreißt fällt der Vogel runter.Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1841-2:Der Auftrieb wird durch die Grösse und Form der Tragflächen bestimmt.
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Beitrag Nr. 1841-4
16.10.2011 16:40
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1841-2:Meinst Du jetzt speziell segeln, also fliegen ohne Antrieb, oder fliegen allgemein?
Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1841-2:Beim Segeln kommt es auf das Verhältnis zwischen Gewicht und Auftrieb an. Der Auftrieb wird durch die Grösse und Form der Tragflächen bestimmt.
Ich denke hier liegen die Grenzen nicht in der Aerodynamik, sondern im technisch machbaren. die Grenze nach unten ist somit durch die Möglichkeit begrenzt, die entsprechenden Teile anzufertigen.
Hinzu kommt noch, dass, ab einer bestimmten Grösse, das Verhältnis zwischen Flugzeuggrösse und Grösse der Luftatome eine Rolle spielt. genaue Zahlen sind mir hier aber leider nicht bekannt.
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Beitrag Nr. 1841-5
17.10.2011 01:07
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Beitrag Nr. 1841-6
17.10.2011 09:16
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Uwe. schrieb in Beitrag Nr. 1841-4:Naja, nur mal rein theoretisch. Es gibt ja Künstler, die eine Eisenbahn in ein menschliches Haar einbauen können...
Wenn die zum Beispiel einen Papierflieger (natürlich ein leichteres Material als Papier verwendend) bauen würden - könnte so ein Flieger segeln oder würde der unkontrolliert taumelnd zu Boden schweben?
Geschwindigkeit hatte ich vorrausgesetzt, und deshalb nicht erwähnt, Ein Flugzeug, dass in der Luft steht hat natürlich keinen Auftrieb.Zitat:Du hast die Geschwindigkeit vergessen. Wenn die Strömung abreißt fällt der Vogel runter.
Zitat:Deshalb fehlt eine Startprozedur, denn alle Bewegungen das Flugzeug zu starten, werden die Windstille zerstören.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.