Neo-x
Beiträge: 66, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 1803-1
08.06.2011 19:24
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Hans-m
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
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Beitrag Nr. 1803-2
09.06.2011 09:38
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Neo-x schrieb in Beitrag Nr. 1803-1:Well mein Land is Pleite, Du Angie musst many Money from your Germnay for Free Libyen aufbringen, we haben nix mehr Dollars for Expansion Wars wegen big Staatspleite,
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.