Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 1773-81
29.03.2025 04:20
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Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1773-80:"Haben Sie Alkohol getrunken?"
"Ja."
Der Polizist ging zum Streifenwagen,
hielt Rücksprache mit seinem Kollegen,
schaute mich an,
stieg in seinen Streifenwagen und fuhr los.
Beiträge: 1.321, Mitglied seit 11 Jahren |
Beitrag Nr. 1773-82
29.03.2025 19:18
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 1773-81:Das Glück ist mit den (besoffenen) Stuepsen!
Stueps (Moderator)
Beiträge: 3.559, Mitglied seit 19 Jahren
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Beitrag Nr. 1773-83
04.04.2025 17:49
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Otto schrieb in Beitrag Nr. 1773-82:Keiner vermisste sein Jackett, nur einer seinen Mantel.
Stueps (Moderator)
Beiträge: 3.559, Mitglied seit 19 Jahren
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Beitrag Nr. 1773-84
04.04.2025 19:14
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Stueps (Moderator)
Beiträge: 3.559, Mitglied seit 19 Jahren
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Beitrag Nr. 1773-85
16.04.2025 21:41
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.