Maikli
Beiträge: 38, Mitglied seit 14 Jahren
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Beitrag Nr. 1742-1
15.01.2011 21:59
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Hans-m
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
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Beitrag Nr. 1742-2
17.01.2011 12:55
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Ich bin zwar kein Astronaut/Kosmonaut, ich versuch aber trotzdem mal zu erklärenMaikli schrieb in Beitrag Nr. 1742-1:Diese Frage geht an alle Kosmonauten und Astronauten hier im Forum.
Im Wasser wirkt, genau wie in Luft, die gesamte Schwerkraft auf Deinen Körper.Zitat:Wie muß ich mir den Unterschied, bzgl. dem eigenen Erleben, der Schwerelosigkeit in Wasser (z.B. Taucher) und im Weltraum vorstellen.
Beim Schwimmen drückst Du das Wasser mit der Kraft deiner Arme und Beine nach hinten. Es entsteht somit eine Gegenkraft, die dich nach Vorne drückt. Das könnt man mit dem Rückstossprinzip vergleichen.Zitat:Klar, im Wasser kann ich meine gewünschte Richtung selber ganz gut durch entsprechende (Schwimm-) Bewegungen koordinieren, was im All schwierig sein dürfte. Auch sollte der Widerstand bei Bewegungen im All fehlen?
Du darfst hier nicht Schwerelosigkeit mit Vakuum verwechseln.Zitat:Oder gibts bzgl. dem Gefühl der Schwerelosigkeit gar keinen Unterschied? Was meint Ihr?
lg maikli
Bernhard Kletzenbauer
Beiträge: 1.360, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 1742-3
05.02.2011 18:55
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Millex
Beiträge: 87, Mitglied seit 15 Jahren
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Beitrag Nr. 1742-4
06.02.2011 14:53
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.