Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1732-1
12.12.2010 01:35
|
Beiträge: 138, Mitglied seit 13 Jahren |
Beitrag Nr. 1732-2
12.12.2010 01:50
|
mach mal 5 wochen urlaub mein lieber:-)gute nachtErnst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1732-1:Ist es unverzichtbar ständig mit einem übervollen Terminer in der Hand seinen Tag zu absolvieren?
Von Termin zu Termin hetzen... sich und den anderen keinen Moment der Ruhe mehr gönnen.
Oder kann man auch heutzutage noch davon ausgehen das Pausen von Stress und Hektik,
für die persönliche Entwicklung von Vorteil sind und uns persönlich weiterbringen können, in unserer Entwicklung?
Wie seht Ihr das, angesichts Eurer Belastungen im Alltag und der Freiräume die Ihr Euch wünscht oder auch genießen könnt?
Mit den besten Grüßen.
Ernst Ellert II.
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1732-3
12.12.2010 10:16
|
Beiträge: 587, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1732-4
12.12.2010 10:28
|
Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 1732-5
12.12.2010 13:05
|
Quante schrieb in Beitrag Nr. 1732-4:Und wenn dann die Woche , gelegentlich zu heftig war, dann gönne ich mir auch den Luxus am Wochenende gar nichts zu tun
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1732-6
13.12.2010 09:14
|
Quante schrieb in Beitrag Nr. 1732-4:tig.
Aber auch ich habe den Eindruck, dass vor allem die beruflichen Anforderungen an uns im Laufe der Jahre immer mehr werden.
Beiträge: 587, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1732-7
13.12.2010 13:20
|
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1732-8
14.12.2010 09:28
|
Quante schrieb in Beitrag Nr. 1732-7:Dann bin ich wohl eher eine Fehlbesetzung auf „diesem Posten“, denn dies alles trifft- so auf mich - so nicht zu. Es geht da um gänzlich andere Problematiken.
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1732-9
14.12.2010 12:22
|
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.