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Sicherheitsverwahrung für Sexualtäter

Thema erstellt von Hans-m 
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
Wie gerecht ist eine Sicherheitsverwahrung für Sexualstraftäter.

Die Sicherheitsverwahrung begründet sich nur darauf, dass solche Straftäter möglicherweise Rückfällig werden.
Und genau hier sehe ich das Problem: MÖGLICHERWEISE

Bei Straftätern werden nie 100% rückfällig.

Lässt man alle frei, so hat man garantiert bald die nächsten Straftaten zu beklagen
Sperrt man alle ein, so sind auch die jenigen dabei, die nicht rückfällig werden. Diese könnten, nach verbüßter Strafe, wieder auf freien Fuss gesetzt werden. Wie soll denn ein bekehrter Straftäter der Gesellschaft zeigen, dass er bekehrt ist, wenn er weiterhin eingesperrt ist? Er hätte so die Möglichkeit, wie andere ehemalige Täter sonstiger Straftaten, in die Gesellschaft integriert zu werden. Umgekehrt, wie soll man einem integrierten Straftäter ansehen, dass er sich bald da nächste Opfer sucht?

Aber wie soll man die einen von den anderen Unterscheiden.
Weder alle einsperren noch alle laufen lassen halte ich für die richtige Lösung.

Hier sehe ich, für eine gerechte Behandlung aller straffällig gewordenen, noch keine optimale Lösung.
Wiegt hier das Recht der Gesellschaft, vor solchen Tätern geschützt zu werden, höher, als das Recht der Ex-Täter auf ein rechtschaffendes Leben nach verbüsster Strafe?

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Beitrag zuletzt bearbeitet von Hans-m am 03.12.2010 um 12:47 Uhr.
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Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren
Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1727-1:
(...)
Die Sicherheitsverwahrung begründet sich nur darauf, dass solche Straftäter möglicherweise Rückfällig werden.
Und genau hier sehe ich das Problem: MÖGLICHERWEISE
(...)
Wiegt hier das Recht der Gesellschaft, vor solchen Tätern geschützt zu werden, höher, als das Recht der Ex-Täter auf ein rechtschaffendes Leben nach verbüsster Strafe?
(...)
Das ist völlig falsch, egal wie groß man das schreibt:
Unter anderen sind das hier Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung. Quelle Wikipedia....
Zitat:
1. Der Täter erhält im aktuellen Verfahren eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren aufgrund einer vorsätzlichen Straftat.
2. Vor dieser Tat wurde der Täter bereits zweimal für vorsätzliche Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von jeweils mindestens einem Jahr verurteilt. Die Verurteilung zu einer Gesamtstrafe gilt als einzelne Verurteilung.
3. Wegen einer oder mehrerer dieser Taten hat er bereits zwei Jahre Freiheitsentzug verbüßt oder sich für diese Dauer im Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßregel befunden. Wenn Untersuchungshaft oder andere Freiheitsentziehungen auf die Freiheitsstrafe angerechnet wurden, so gelten sie im Sinne dieser Bedingung ebenfalls.
Nicht Tätern die rückfällig werden könnten, sondern die die schon rückfällig geworden sind, droht Sicherungsverwahrung.
Die haben im Vorfeld selbst bewiesen das sie es nicht lassen wollen (oder können).
Denn wer wiederholt die gleichen Straftaten begangen hat,
beweist selbst das keine Besserung von ihm zu erwarten ist.

Also stellt sich die Frage nach dem Recht der Gesellschaft oder dem Recht des Täters gar nicht.
Bei Menschen die bewiesen haben das sie wiederholt rückfällig werden
geht der Schutz möglicher Opfer auf jeden Fall vor dem Täterschutz.

Eine neue Variante wäre vielleicht
die Gutachter zur Verantwortung zu ziehen für voreilige Gefälligkeitsgutachten
die anderen, zu meist Frauen und Kinder das Leben kostet.

Vielleicht Hans, nächstens genauer recherchieren bevor Du hier solch nicht vorhandene Fragen aufwirfst.

Oder geht es Dir nur prinzipiell um Täterschutz von Menschen
die schon bewiesener Maßen mehrfache Wiederholungstäter sind?

Mit den besten Grüßen.
Ernst Ellert II.
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Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1727-2:
Nicht Tätern die rückfällig werden könnten, sondern die die schon rückfällig geworden sind, droht Sicherungsverwahrung.
Die haben im Vorfeld selbst bewiesen das sie es nicht lassen wollen (oder können).
Denn wer wiederholt die gleichen Straftaten begangen hat,
beweist selbst das keine Besserung von ihm zu erwarten ist.

Wenn das wirklich so ist, dann ist das gut so!

Danke Ernst
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Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren
Damit man sich vergegenwärtigen kann um was für eine Sorte Kriminelle es hier geht...
Zitat:
Ein 38-jähriger Beamter der Arbeitsagentur aus Sachsen
und ein 59-jähriger freier Fotograf aus Rastatt (Baden-Württemberg)
sollen sich an mehreren Kindern vergangenen, ihre Taten fotografiert,
gefilmt und über das Internet verkauft haben, gab das BKA in Wiesbaden bekannt.
Aber dieses mal wird es noch viel übler...
Zitat:
Einer von ihnen habe auch versucht, in Thailand einen Porno in Auftrag zu geben,
bei dem die Kinder nach dem Missbrauch erdrosselt werden sollten.
Welche Aussichten soll da ein Resozialisierungsversuch haben?

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/articl...

MfG Ernst Ellert II.
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Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
Zitat:
Einer von ihnen habe auch versucht, in Thailand einen Porno in Auftrag zu geben,
bei dem die Kinder nach dem Missbrauch erdrosselt werden sollten.

Ich bin GESCHOCKT
Soviel kriminelle Energie passt doch in keinen normalen Schädel.

Da dachte ich, Kindesmissbrauch wäre der Gipfel der Gewalttaten, und dann erfahre ich dieses hier.

Wie krank kann ein Hirn eigentlich werden?
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Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren
Verkehrte Welt.
Einen aktuellen habe ich noch, den Täterschtz betreffend....
Zitat:
Der zu 19 Jahren Haft verurteilte Mann habe die Mutter des jungen Mädchens,
das er tötete und zum Teil aufaß, wegen „Verletzung seiner Ehre“ verklagt,

sagte der Anwalt der Mutter, Wladimir Pissarew.
(...)
Sie habe ihn „Mistkerl“ und „Kannibale“ genannt, als er zu seinem Prozess den Gerichtssaal betreten habe.
(...)
Eine Anhörung in dem Fall sei für den kommenden Montag geplant.

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/articl... l

MfG Ernst Ellert II.
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Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren
Gemeinhin wird angenommen das psychologische Anomalitäten Motive für sexuelle Straftaten darstellen.
Es geht aber auch viel unkomplizierter, dann wenn der schnöde Mammon sein Recht einfordert.
Zitat:
Eltern boten für Kredit Sex mit achtjähriger Tochter
Holländische Eltern sollen einem Mann Sex mit ihrer achtjährigen Tochter als Gegenleistung für ein Darlehen angeboten haben.
Der 32-Jährige, mit dem sie darüber per E-Mail verhandelten, sei jetzt festgenommen worden, teilte die Rotterdamer Staatsanwaltschaft mit.

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/articl... r.html
(Link bitte ohne Lehrstelle in "Tochte r" komplett in die Browserzeile kopieren)

MfG Ernst Ellert II.
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Zitat aus Ernst Ellert´s Link in Beitrag-Nr. 1727-8
Zitat:
Der 44-jährige Vater und die 33-jährige Mutter seien bereits am 13. Mai verhaftet worden
... gut so

Sex mit Kindern ist schon pervers, aber sein eigenes Kind für solche Machenschaften anzubieten, übertrifft alles

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Beitrag zuletzt bearbeitet von Hans-m am 14.06.2011 um 12:28 Uhr.
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Ich sage dazu " Todesstrafe". Dann kommen Diskussionen gar nicht auf, ob einer in Sicherheitsverwahrung kommt oder nicht.

Ich bin zwar eigentlich gegen die Todesstrafe, aber bei Kinderschändern schon. Ich habe selber ne Tochter, wenn die einer angreift, werde ich selber zum Henker. Selbstjustiz ist zwar keine Lösung, aber das wäre mir dann egal.

Kinder können sich nicht wehren und sind somit leichte Opfer. Aber ohne mich. Wenn ich Staatsanwalt wäre, würden diese Täter NIEMEHR frei kommen.
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Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
Solo1 schrieb in Beitrag Nr. 1727-10:
Ich sage dazu " Todesstrafe". Dann kommen Diskussionen gar nicht auf, ob einer in Sicherheitsverwahrung kommt oder nicht.

Sorry, Todesstrafe find ich garnicht ok.

Ich sag nur: Schnip-schnap, alles ab. Eunuchen können keine Kinder schänden, oder auf ´ne einsame Insel, mit Nahrung für eine Woche
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Schnipp-Schnapp wäre ne Lösung, dann bräuchte man aber keine Insel mehr.
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Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
Zitat:
Solo1 schrieb in Beitrag Nr. 1727-10 :
Ich sage dazu " Todesstrafe"

ich schrieb in Beitrag Nr. 1727-11:
Sorry, Todesstrafe find ich garnicht ok.

Ich bin grundsätzlich gegen die Todesstrafe, weil, so glaube ich, die Hemmschwelle zur Anwendung immer weiter sinken könnte.
Heute sind es die Kinderschänder und Mörder, morgen wird das Gesetz erweitert auf die Vergewaltiger allgemein, dann sind die Einbrecher, und Erpresser dran, urd irgendwann kommst Du für´s Falschparken an den Galgen.
OK, etwas übertrieben, aber diesen Trend befürchte ich.

Letztendlich macht sich jemand, der die Todesstrafe verhängt oder vollstreckt, zum Herrscher über wertes oder unwertes Leben. Ist der Kinderschänder es wert, weiterzuleben, oder der Mörder, der Vergewaltiger etc.
Dieses Recht sollte sich kein Mensch zugestehen.
Wer Leben nimmt, der stellt sich auf eine Stufe mit Mördern und Hitlers KZ-"Personal"

Und was ist mit Fehlurteilen?

Wenn der Falsche gefasst wird, und auf den Eletrischen Stuhl kommt, dann ist alles zu spät
Ein späterer Beweis seiner Unschuld macht ihn nicht wieder lebendig
Bei einer Haftstrafe kann man ihn entlassen und für die Haftzeit entschädigen, dass ist wenigstens eine gewisse Wiedergutmachung.
Zudem schafft man gewissen korrupten Kreisen die Möglichkeit ungeliebte Mitmenschen "legal" zu beseitigen.
Eine vorgetäuschte Tat, ein paar fingierte Beweise, und der unliebsame Gegner baumelt am Galgen.

Ich sag nur: Todesstrafe nimmt den Menschen mehr, als sie ihnen gibt.
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Zivilisation kann man messen.
Wie eine Nation mit Schwachen, der Umwelt und Gefangenen umgeht.
Den Grad, wie zivilisiert man persönlich sein möchte, bestimmt jeder selbst.
Einordnen kann sich jeder wo er will.
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Einordnen? Ich selber bin da der Harmlose Typ. Allerdings nicht bei Kinderschändern. Wer Kindern was antut, gehört in die Gaskammer ( Sorry den Ausdruck ).
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Solo1 schrieb in Beitrag Nr. 1727-15:
.......gehört in die Gaskammer ( Sorry den Ausdruck ).
Nochmals Sorry, aber wer andere in die Gaskammer schickt, der gehört selbst da rein.

Leben nehmen darf nur Gott (falls es ihn gibt) und wer sich herausnimmt selber Leben zu nehmen, der versucht sich mit ihm auf eine Stufe zu stellen, als Herrscher über Leben und Tot.
Ich kann verstehen, dass ein Geschändeter, oder jemand, dessen nahe Angehörige, Kinder etc. geschändet oder ermordet wurden, am liebsten Selbstjustiz ausüben würde. Aber von dieser Steinzeitjustiz haben wir uns zum Glück verabschiedet.
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Ich stehe zu meinem Post. Over aund out.
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