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Beitrag Nr. 1727-1
03.12.2010 12:36
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Beitrag Nr. 1727-2
04.12.2010 01:02
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Das ist völlig falsch, egal wie groß man das schreibt:Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1727-1:(...)
Die Sicherheitsverwahrung begründet sich nur darauf, dass solche Straftäter möglicherweise Rückfällig werden.
Und genau hier sehe ich das Problem: MÖGLICHERWEISE
(...)
Wiegt hier das Recht der Gesellschaft, vor solchen Tätern geschützt zu werden, höher, als das Recht der Ex-Täter auf ein rechtschaffendes Leben nach verbüsster Strafe?
(...)
Nicht Tätern die rückfällig werden könnten, sondern die die schon rückfällig geworden sind, droht Sicherungsverwahrung.Zitat:1. Der Täter erhält im aktuellen Verfahren eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren aufgrund einer vorsätzlichen Straftat.
2. Vor dieser Tat wurde der Täter bereits zweimal für vorsätzliche Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von jeweils mindestens einem Jahr verurteilt. Die Verurteilung zu einer Gesamtstrafe gilt als einzelne Verurteilung.
3. Wegen einer oder mehrerer dieser Taten hat er bereits zwei Jahre Freiheitsentzug verbüßt oder sich für diese Dauer im Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßregel befunden. Wenn Untersuchungshaft oder andere Freiheitsentziehungen auf die Freiheitsstrafe angerechnet wurden, so gelten sie im Sinne dieser Bedingung ebenfalls.
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Beitrag Nr. 1727-4
06.12.2010 09:16
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1727-2:Nicht Tätern die rückfällig werden könnten, sondern die die schon rückfällig geworden sind, droht Sicherungsverwahrung.
Die haben im Vorfeld selbst bewiesen das sie es nicht lassen wollen (oder können).
Denn wer wiederholt die gleichen Straftaten begangen hat,
beweist selbst das keine Besserung von ihm zu erwarten ist.
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Beitrag Nr. 1727-5
28.02.2011 16:11
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Aber dieses mal wird es noch viel übler...Zitat:Ein 38-jähriger Beamter der Arbeitsagentur aus Sachsen
und ein 59-jähriger freier Fotograf aus Rastatt (Baden-Württemberg)
sollen sich an mehreren Kindern vergangenen, ihre Taten fotografiert,
gefilmt und über das Internet verkauft haben, gab das BKA in Wiesbaden bekannt.
Welche Aussichten soll da ein Resozialisierungsversuch haben?Zitat:Einer von ihnen habe auch versucht, in Thailand einen Porno in Auftrag zu geben,
bei dem die Kinder nach dem Missbrauch erdrosselt werden sollten.
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Beitrag Nr. 1727-6
01.03.2011 09:13
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Zitat:Einer von ihnen habe auch versucht, in Thailand einen Porno in Auftrag zu geben,
bei dem die Kinder nach dem Missbrauch erdrosselt werden sollten.
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Beitrag Nr. 1727-7
06.06.2011 19:15
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Zitat:Der zu 19 Jahren Haft verurteilte Mann habe die Mutter des jungen Mädchens,
das er tötete und zum Teil aufaß, wegen „Verletzung seiner Ehre“ verklagt,
sagte der Anwalt der Mutter, Wladimir Pissarew.
(...)
Sie habe ihn „Mistkerl“ und „Kannibale“ genannt, als er zu seinem Prozess den Gerichtssaal betreten habe.
(...)
Eine Anhörung in dem Fall sei für den kommenden Montag geplant.
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Beitrag Nr. 1727-8
09.06.2011 12:40
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Zitat:Eltern boten für Kredit Sex mit achtjähriger Tochter
Holländische Eltern sollen einem Mann Sex mit ihrer achtjährigen Tochter als Gegenleistung für ein Darlehen angeboten haben.
Der 32-Jährige, mit dem sie darüber per E-Mail verhandelten, sei jetzt festgenommen worden, teilte die Rotterdamer Staatsanwaltschaft mit.
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Beitrag Nr. 1727-9
14.06.2011 12:27
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... gut soZitat:Der 44-jährige Vater und die 33-jährige Mutter seien bereits am 13. Mai verhaftet worden
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Beitrag Nr. 1727-10
15.06.2011 05:31
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Beitrag Nr. 1727-11
15.06.2011 09:17
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Solo1 schrieb in Beitrag Nr. 1727-10:Ich sage dazu " Todesstrafe". Dann kommen Diskussionen gar nicht auf, ob einer in Sicherheitsverwahrung kommt oder nicht.
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Beitrag Nr. 1727-12
15.06.2011 11:34
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Beitrag Nr. 1727-13
15.06.2011 12:33
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Zitat:Solo1 schrieb in Beitrag Nr. 1727-10 :
Ich sage dazu " Todesstrafe"
ich schrieb in Beitrag Nr. 1727-11:Sorry, Todesstrafe find ich garnicht ok.
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Beitrag Nr. 1727-14
15.06.2011 12:53
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Beitrag Nr. 1727-15
16.06.2011 05:46
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Beitrag Nr. 1727-16
16.06.2011 09:12
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Nochmals Sorry, aber wer andere in die Gaskammer schickt, der gehört selbst da rein.Solo1 schrieb in Beitrag Nr. 1727-15:.......gehört in die Gaskammer ( Sorry den Ausdruck ).
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Beitrag Nr. 1727-17
16.06.2011 10:54
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.