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Beitrag Nr. 1719-21
28.02.2012 20:08
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Beitrag Nr. 1719-22
29.02.2012 12:44
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Beitrag Nr. 1719-23
09.07.2012 08:04
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Quelle: http://www.welt.de/debatte/kommentare/article108124...Zitat:Dieses Gesetz erlaubt es den Einwohnermeldeämtern, sämtliche Bürgerdaten an Adresshändler und Werbetreibende herauszugeben.
Dieses Gesetz betrifft jeden Bürger, es nimmt ihm das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Es ist, wie viele Politiker heute zu Recht feststellen, ein Skandal.
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Beitrag Nr. 1719-24
09.07.2012 08:39
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1719-23:Quelle: http://www.welt.de/debatte/kommentare/article108124...Zitat:Dieses Gesetz erlaubt es den Einwohnermeldeämtern, sämtliche Bürgerdaten an Adresshändler und Werbetreibende herauszugeben.
Dieses Gesetz betrifft jeden Bürger, es nimmt ihm das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Es ist, wie viele Politiker heute zu Recht feststellen, ein Skandal.
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Beitrag Nr. 1719-25
09.07.2012 08:50
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Hallo Thomas, sei gegrüßt.Thomas der Große schrieb in Beitrag Nr. 1719-24:Sei gegrüßt Ernst,
der Welt-Online-Artikel und das eingebettete Video sagen nichts über den Inhalt des Gesetzes
und so komme ich nicht zu der fatalen Bewertung des Artikels.
(...)
Was hat sich seither geändert?
lg
Thomas
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Beitrag Nr. 1719-26
24.11.2016 00:35
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.