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Beitrag Nr. 1713-183
26.12.2022 21:00
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Otto schrieb in Beitrag Nr. 1713-181:Zeichne ein Koordinatensystem mit den Achsen x und y.
Trage einen Punkt P(x,y) in das Koordinatensystem mit der x-Koordinate x = a = 2 und der y-Koordinate y = b = 3.
Zeichne eine Verbindungslinie, nennen wir sie "r", zwischen dem Ursprung des Koordinatensystems (x = 0, y = 0) und dem Punkt P(2,3).
Das Quadrat der Länge der Geraden "r" ist dann r² = x² + y² = a² + b² = 2² + 3² = 4 + 9 = 13,
Also ist r = √13 = 3,61.
r ist die Hypotenuse, x = a und y = b sind die Katheten des Dreiecks zwischen den Punkten (0,0) und (2,0) und (2,3).
r ist immer größer als a oder b.
Otto schrieb in Beitrag Nr. 1713-181:In einem 3-dimensionalen x-y-z-Koordinatensystem ist für die Berechnung der Länge einer Strecke zwischen (0,0,0) und P(2,3,5) gleich
r² = a² + b² + c² = 2² + 3² + 5² = 38
und somit die Länge dieser Strecke √r² = r = 6,16
Otto schrieb in Beitrag Nr. 1713-171:Ein Ereignis ist deshalb infinitesimal.
Mathematisch ausgedrückt dt² - (dx² + dy² + dz²) = 0
Die Vergangenheit (und mögliche Zukunft) läßt sich durch die Summe von Ereignissen als Distanz und Zeitdauer beschreiben.
Mathematisch ausgedrückt t² - (x² + y² + z²) = 0.
Das ist der s.g. Doppel-Lichtkegel.
Anmerkung: Hier ist die LG c = 1 gesetzt, also c·t = 1·t = t und c·dt = 1·dt = dt
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Beitrag Nr. 1713-184
27.12.2022 11:17
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Das ist doch ganz einfach.Skeptika schrieb in Beitrag Nr. 1713-183:Ob ein im dreidimensionalen Raum befindliches Dreieck auch rechtwinklig ist, kann man meiner Meinung nach alleine anhand der drei gegebenen Raumkoordinaten gar nicht so ohne Weiteres feststellen...
Lies doch mal bei Wikipedia unter Lichtkegel nach.Skeptika schrieb in Beitrag Nr. 1713-183:dann kommt noch eine Variable ins Quadrat dazu, die aber gleich groß wie die Summe der Seitenlängen ins Quadrat von diesem Dreieck sein muss, damit die gesamte Gleichung t² - (x² + y² + z²) = 0 auch tatsächlich 0 ergibt und ich frage mich an dieser Stelle: "Hä??"
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Beitrag Nr. 1713-185
27.12.2022 12:50
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Otto schrieb in Beitrag Nr. 1713-184:Lies doch mal bei Wikipedia unter Lichtkegel nach.
Ich habe in meinem Beitrag den Fall ds² = 0 für Licht beschrieben.
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Beitrag Nr. 1713-186
30.12.2022 21:12
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Beitrag Nr. 1713-187
27.06.2023 22:40
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.