Ernst Ellert II
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Beitrag Nr. 1697-1
06.10.2010 10:49
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Hans-m
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Beitrag Nr. 1697-2
06.10.2010 12:25
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Zitat:Wer nicht zahlt, wird nicht gelöscht.
Ernst Ellert II
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Beitrag Nr. 1697-3
07.10.2010 00:50
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Hans-m
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
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Beitrag Nr. 1697-4
07.10.2010 09:17
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1697-3:Kosten und Gebühren sind schlimm genug Hans.
aber hier ging es um eine vorsätzliche Unterlassung bei Gefahr in Verzug.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.