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EMIGRATION

Thema erstellt von Merlinie 
Beiträge: 136, Mitglied seit 13 Jahren
Jeder der die Deutsche Grenze überschreitet, hat das was hier steht in seiner gesamten Aussage zu verstehen;

I. Die Grundrechte
Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Damit hat sich das Thema als solches erledigt und in Deutschland wird gearbeitet im Sinn einer sinnvollen Tätigkeit, also einer abgeschlossenen Ausbildung.
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Nur Zaubern ist schöner ...
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Beiträge: 136, Mitglied seit 13 Jahren
Dringende Empfehlung:

1. Arbeitslosengeld etc. wird gänzlich abgeschafft.

2. Jeder Emigrant hat sich auf dem Bürgermeisteramt ordnungsgemäß anzumelden und Eidesstattlich zu versichern sich mit dem Deutschen Grundgesetz vertraut zu machen, dabei gilt die Hirachie der Artikel.

3. Nach der Anmeldung ist das Arbeitsamt aufzusuchen und die Qualifikation darzustellen, um ein entsprechendes Beschäftigungsangebot zu erhalten.

4. Finanzielle Hilfe kann nur beim Bürgermeisteramt wohl begründet mit Eidesstattlicher Versicherung auf deren Notwendigkeit direkt auch erhalten werden. Gegebenenfalls prüft das Jugendamt sofort die Lebensumstände zum wohle der Kinder. Jedes Kind hat das Recht auf mindestens 2 Jahre Kindergarten unmittelbar vor Schulbeginn.

5. Der Staat kann vorübergehend die Kosten eines KFZ (Steuer und Versicherung) übernehmen, um so eine Beschäftigung zu fördern, dabei reicht die Vorlage eines amtlichen Dokumentes Führerschein ggf. eine Prüfung beim deutschen Tüv.

Begründung:
Der Staat verhält sich wie Windows und bläht sich vollkommen unnötig kostenintensiv auf.
In der Regel findet die Emigration durch eine Person statt, die innerhalb eines Jahres für geordnete Lebensumstände sorgt, um so seiner Familie eine ordentliche Plattform schafft.

Kommentar:
Deutschland braucht nicht seine staatliche Präsenz schmälern, sondern sollte darauf achten, den Bürokratischen Misthaufen regelmäßig zu entschlacken, sich also nicht als Volk von Messis zu präsentieren. Da kommt die Formel von Christian der Wahrheit schon sehr nahe, denn wer sich mit zuviel behängt wird träge.

Anmerkung:
Wer in Deutschland bei unter 5°+ auf der Strasse lebt, der wird in ein Land seiner Wahl ausgewiesen, wo die Temperaturen entsprechend sind, um unter freien Himmel zu existieren, oder kommt in Staatsgewahrsam. Das ist allemal günstiger, als den Steifen von der Strasse zu kratzen.

Signatur:
Nur Zaubern ist schöner ...
Beitrag zuletzt bearbeitet von Merlinie am 03.09.2010 um 11:59 Uhr.
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Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
Merlinie schrieb in Beitrag Nr. 1686-1:
Artikel 3
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
.
(Unterstrichen von mir)

Und warum werden geistig behinderte ihrer Rechte beraubt?

Wer z.B unter Down.Syndrom leidet, der bekommt einen Vormund, kann selbst keine Entscheidungen treffen, ist nicht Wahlberechtigt, etc. ...mag sein, zu seinem eigenen Schutz

Also: ein Recht aussprechen ist eine Sache, es anzuwenden eine andere.

Was lernen wir daraus: Es sind doch nicht alle Bürger gleich, auch nicht vor dem Staat.

Und wer "hier" eine Sonderregelung schafft der gerät leicht in Versucheung auch "dort" Ausnahmen zuzulassen.

Nur so am Rande erwähnt

Signatur:
Wer jung ist, meint, er müsste die Welt retten :smiley8:
Der Erfahrene erkennt, dass er nicht alle Probleme lösen kann
:smiley3:
Beitrag zuletzt bearbeitet von Hans-m am 07.09.2010 um 12:50 Uhr.
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