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Beitrag Nr. 1674-1
07.07.2010 22:57
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Beitrag Nr. 1674-2
08.07.2010 09:19
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Beitrag Nr. 1674-4
08.07.2010 12:39
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Neo-x schrieb in Beitrag Nr. 1674-3:Wie sollte denn eine juristische Strafverfolgung gegen Maschinen aussehen?
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Beitrag Nr. 1674-6
08.07.2010 19:26
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Beitrag Nr. 1674-8
09.07.2010 00:27
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Beitrag Nr. 1674-9
09.07.2010 01:15
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Danke für diese "unerwarteten Neuigkeiten". Hat jemand oder gar ich etwas anderes behauptet ??? Natürlich hat niemand Computern irgendwelche Emotionen oder Motten (Mehrzahl von Motto) unterstellt. Jedoch habe ich mir erlaubt, maschinelles "Verhalten" von menschlichem Verhalten zu unterscheiden. Und aus menschlicher Sicht sind Computer nun mal vergleichsweise verantwortungslos, rücksichtslos ... und auch das angeführte Motto verdeutlicht nur die typische nüchterne "Denk-" bzw. Rechenweise von Computerprogrammen.Zitat:Wir haben diesen Computer so programmiert das er Millionen von Schachzüge wiedergeben kann auf Reaktion von "menschlichen" Zügen. Computer kennen keine Rücksichtslosigkeit, kein Moto, keinerlei Emotionen. Also können wir das dem Schachcomputer nicht unterstellen.
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Beitrag Nr. 1674-11
12.07.2010 12:32
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Beitrag Nr. 1674-12
18.07.2010 18:27
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Quelle und mehr Informationen:Zitat:Doch bis autonome Fahrzeuge den Anforderungen im öffentlichen Straßenverkehr gerecht werden, sind noch eine Reihe von Problemen zu lösen.
Neben solchen technischer Art gilt es auch, rechtliche und philosophische Fragen zu lösen:
Wer haftet, wenn ein autonomes Auto einen Unfall baut?
Und wie viel Selbstständigkeit will man etwaigen Robotern auf vier Rädern überhaupt zugestehen?
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Beitrag Nr. 1674-13
22.09.2010 12:56
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Beitrag Nr. 1674-14
22.09.2010 16:04
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Hallo Hans, sei gegrüßt.Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1674-13:(...)
Die Rechtsverdreher sollten sich erst mal darüber Gedanken machen, wer bei von Menschen verursachten Schäden haftet, bevor man sich über Schaden durch Maschinen Gedanken macht.
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Beitrag Nr. 1674-15
22.09.2010 20:00
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Beitrag Nr. 1674-16
23.09.2010 12:47
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Beitrag Nr. 1674-17
10.11.2011 18:35
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Beitrag Nr. 1674-18
11.11.2011 12:45
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Zitat:Der Begriff Mündigkeit beschreibt das innere und äußere Vermögen zur Selbstbestimmung. Mündigkeit ist ein Zustand der Unabhängigkeit. Sie besagt, dass man für sich selbst sprechen und sorgen kann.
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Beitrag Nr. 1674-19
12.11.2011 13:10
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Zitat:Eine Maschine, die nur ein Programm abarbeitet, kann nicht als Selbstbestimmt und Unabhängig bezeichnet werden, und kann somit keine Verantwortung übernehmen
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Beitrag Nr. 1674-20
07.12.2011 09:26
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Helmut Brunner schrieb in Beitrag Nr. 1674-19:Ich könnte mir z. B. vorstellen, dass eines Tages ein Computerprogramm im Cockpit so
umfassend und genial konzepiert sein kann, dass es auf alle Eventualitäten die beste Antwort, sprich die beste
Reaktion kennt. Man könnte dann bereits sagen, dass er eine Art von Verantwortung tragen kann.
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Beitrag Nr. 1674-21
15.02.2012 17:47
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1674-1:Wird es in Zukunft möglich sein, oder vielleicht nötig werden, Maschinen Verantwortung aufzubürden?
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Beitrag Nr. 1674-22
15.02.2012 21:40
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Zitat:Ernst Ellert II in Beitrag Nr. 1674-1:
Wird es in Zukunft möglich sein, oder vielleicht nötig werden, Maschinen Verantwortung aufzubürden?
Volker Aven schrieb in Beitrag Nr. 1674-21: als Antwort darauf:
Das geht wohl kaum. Nur Menschen können Verantwortung tragen.
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Beitrag Nr. 1674-23
17.02.2012 09:25
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Zitat:Der Begriff Mündigkeit beschreibt das innere und äußere Vermögen zur Selbstbestimmung. Mündigkeit ist ein Zustand der Unabhängigkeit. Sie besagt, dass man für sich selbst sprechen und sorgen kann. Zitat ende.
Henry schrieb in Beitrag Nr. 1674-22:In wie weit trifft das denn auf den Menschen zu?
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Beitrag Nr. 1674-24
25.06.2012 01:04
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Quelle: http://www.faz.net/frankfurter-allgemeine-zeitung/f...Zitat:Die Maschinen beginnen zu handeln 23.06.2012 ·
An der Wall Street haben die Computer die Menschen abgelöst.
Sie handeln miteinander im Millisekundentakt um Millionengewinne -
bis sie plötzlich abstürzen.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.